Indizienprozess um Doppelmord in Portugal:Tod im Ferienparadies

Um Unterhaltszahlungen zu umgehen, soll ein Münchner seine Freundin und die gemeinsame Tochter in Portugal getötet haben. Der Angeklagte schweigt bisher zu den Vorwürfen. Im Februar 2012 beginnt nun der Prozess.

Christian Rost

Wegen zweifachen Mordes muss sich ein Münchner vom 24. Februar 2012 an vor dem Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I beschuldigt Gunnar D., im Juli vorigen Jahres seine 30-jährige Freundin und die gemeinsame Tochter im Urlaub in Portugal getötet zu haben. Bislang schweigt der 44-Jährige zu den Vorwürfen der Anklage. Die große Strafkammer am Landgericht hat sich deshalb auf einen mehrwöchigen Indizienprozess eingestellt, in dem die Aussagen einiger portugiesischer Zeugen eine zentrale Rolle spielen könnten.

Die Anklage lautet auf Mord aus Heimtücke und Habgier. Demzufolge soll der Ingenieur ein Doppelleben geführt haben. 2006 lernte er in Stuttgart eine Angolanerin kennen. Mit Georgina Z. war er den Ermittlungen der Münchner Mordkommission zufolge bis 2008 liiert. Als die Frau von ihm schwanger wurde, soll Gunnar D. die Beziehung beendet und sich nach der Geburt des Kindes geweigert haben, Unterhalt zu bezahlen.

Georgina Z. erstattete Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass D. befürchtet hat, er könne seiner neuen Lebensgefährtin wegen des Unterhaltsstreits die frühere Liaison und das Kind nicht länger verheimlichen. Aus diesem Grund soll sich der Münchner entschlossen haben, Georgina Z. und die 21 Monate alte Tochter umzubringen.

Gunnar D. nahm wieder Kontakt zu seiner früheren Freundin auf. Er soll ihr vorgemacht haben, dass er die Beziehung zu ihr wieder aufnehmen wollte, und organisierte einen gemeinsamen Urlaub an der Algarve. Der Mann, die Frau und die Tochter flogen gemeinsam von Stuttgart aus nach Portugal und bezogen in einem Urlauberhotel nahe Lagos Quartier.

Am 10. Juli 2010 hielt sich Gunnar D. mit Georgina Z. und dem Kind am Strand auf. Beim Baden soll er die 30-Jährige unvermittelt gepackt und so lange unter Wasser gedrückt haben, bis sie tot war. Den Leichnam von Georgina Z. legte der Mann am Strand ab und versuchte, einen Badeunfall vorzutäuschen. Seine Tochter, so gab er in einer Vernehmung an, habe er Einheimischen anvertraut mit der Bitte, sich um sie zu kümmern.

Danach habe er das Kind nicht mehr gesehen. Die Zeugen, die damals am Strand tatsächlich auf das Mädchen aufgepasst hatten, sagten allerdings aus, sie hätten es dem Mann wenig später wieder übergeben. Die Münchner Staatsanwaltschaft ist ohnehin davon überzeugt, dass Gunnar D. nach dem Mord an seiner Freundin das Kind mit einem Mietwagen an einen unbekannten Ort brachte und tötete. Der Leichnam wurde erst sieben Monate später von Fischern in einer Felsspalte an der Küste von Sagres entdeckt - etwa 30 Kilometer von dem Urlauberhotel entfernt. Die Obduktion ergab keine eindeutige Todesursache.

Gunnar D. befindet sich seit Juli 2010 wegen mutmaßlichen Doppelmordes in Untersuchungshaft. Im Prozess werden die Aussagen mehrerer Portugiesen gehört, die sich damals am Strand aufgehalten hatten.

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