Illegale Vermietung:Landtag verschärft Kampf gegen Zweckentfremdung

Wohnungsschlüssel mit Airbnb-Anhänger

Schlüsselanhänger mit dem Airbnb-Logo: Auf der Plattform werden viele Münchner Wohnungen angeboten - nicht immer legal.

(Foto: dpa)
  • Der Landtag will ein neues Gesetz gegen illegale Vermietung verabschieden - und zwar höchstwahrscheinlich den Entwurf von Innenminister Herrmann (CSU).
  • Künftig droht illegalen Vermietern - die etwa über Airbnb ihre Wohnung länger als acht Wochen anbieten - dann ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro.
  • Der Entwurf der Stadt München, unterstützt von der SPD, wäre noch weiter gegangen.

Von Dominik Hutter

Die Stadt München ist mit ihrer Forderung abgeblitzt, mit härteren Bandagen gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen. Der Sozialausschuss des Landtags lehnte am Donnerstag mit den Stimmen der CSU die weitreichenden Vorschläge von Sozialreferentin Dorothee Schiwy ab, für die sich vor allem die SPD-Fraktion stark gemacht hatte.

Das Thema muss zwar noch ins Plenum, es zeichnet sich aber bereits ab, dass wohl der Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Rennen machen wird. Er sieht ebenfalls deutliche Verschärfungen vor, geht aber nicht so weit wie die Änderungswünsche von Stadt und SPD. "Es wird besser als bisher", räumte der SPD-Abgeordnete Andreas Lotte ein. "Aber nicht gut genug."

Sollte der Landtag das neue Gesetz verabschieden, das zum 1. Juli in Kraft treten soll, droht illegalen Vermietern ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro. Bisher waren nur 50 000 möglich. Zudem müssen Buchungsportale wie Airbnb oder Wimdu künftig den staatlichen Stellen umfassende Auskünfte über den Vermieter und die Wohnung erteilen. Eine Weigerung kann bis zu 50 000 Euro kosten.

Die ungenehmigte Vermietung von Wohnraum an Feriengäste oder Medizintouristen hat sich in München zu einem ernsthaften Problem entwickelt. Immer mehr Wohnungen werden so dem ohnehin angespannten Mietmarkt entzogen. Das neue Gesetz definiert die Zweckentfremdung einer Wohnung so: Wenn mehr als die Hälfte der Fläche gewerblich genutzt wird, wenn die Wohnung für mehr als acht Wochen pro Jahr an Touristen vermietet wird, wenn sie länger als drei Monate leer steht, abgerissen wird oder so verändert, dass sie nicht mehr als Wohnung geeignet ist. Die Acht-Wochen-Frist ist neu, bislang waren sechs Wochen üblich. Nach Auskunft des Innenministeriums garantieren diese Regelungen, dass Kurzzeitvermietungen an Studenten oder das "Sharing" von Wohnungen nicht als Zweckentfremdung geahndet werden.

"Was wir nicht wollen, ist, dass Touristen aus den Wohnungen geholt werden", erklärte der CSU-Landtagsabgeordnete Florian Hölzl. Weder ein Feriengast noch ein Medizintourist begehe bei der Anmietung einer zweckentfremdeten Wohnung eine Ordnungswidrigkeit, "er kann deshalb nicht Adressat von Zwangsmaßnahmen sein".

Eben dies hatte die Stadt München gefordert, nach deren Erfahrung es derzeit selbst nach gewonnenen Gerichtsverfahren fast unmöglich ist, die Wohnung leerzubekommen und wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen: der langfristigen Vermietung. Dies aber müsse doch das Ziel sein, betonte Lotte, der bei hartnäckigem Weigern des Eigentümers notfalls eine Neuvermietung durch einen Treuhänder organisieren will. Auch dies geht der CSU zu weit. Die bestehenden Gesetze böten ausreichend Möglichkeiten, gegen Zweckentfremdung vorzugehen, so Hölzl. Die Grünen stehen auf der Seite der SPD. "Das reicht nicht", sagte Christine Kamm über den CSU-Entwurf. Viele zweckentfremdete Wohnungen gehörten internationalen Unternehmen, denen sei nicht so leicht beizukommen.

Keinen Gefallen findet bei der CSU auch der Vorschlag, schon das Anbieten einer zweckentfremdeten Wohnung, etwa bei Airbnb oder Wimdu, zur Ordnungswidrigkeit zu erklären. In diesem Stadium sei man von der eigentlichen Zweckentfremdung noch ein gutes Stück entfernt, findet Hölzl. Es handle sich allenfalls um eine Vorbereitungshandlung. "Das wollen wir nicht auf die gleiche Stufe stellen." Zudem stünden Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis, da man ja nachweisen müsse, dass die Acht-Wochen-Frist bereits ausgeschöpft sei. Aus Sicht Lottes hätte die Verschärfung jedoch einen großen Vorteil: Die "Fahnder" der Behörden könnten viel früher tätig werden. Und der Anbieter müsse selbst den Nachweis erbringen, dass die Wohnung nicht zweckentfremdet wird.

Auf den Zuschauerplätzen herrschte großer Unmut über die Haltung der CSU - im Publikum saßen mehrere Nachbarn zweckentfremdeter Wohnungen. Das Gesetz wird zwar auf der Landesebene diskutiert, tatsächlich handelt es sich aber um eine Lex München. Kommunen können die Regelungen nur nutzen, wenn sie eine Satzung erlassen. Dies hat außer der Landeshauptstadt bayernweit niemand getan.

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