Hundebesitzer unterliegt vor Gericht:Bußgeld fürs Bellen

Er nahm seinen "politisch aktiven Hund" zu einer Gedenkveranstaltung für die Kriegstoten mit - und Pico bellte 30 Minuten lang. Nun hat ein Münchner Gericht bestätigt: Der Hundebesitzer muss dafür Bußgeld zahlen.

Ein kläffender Hund bei der Gedenkfeier am Volkstrauertag hat seinem Besitzer ein Bußgeld eingebrockt. Das Amtsgericht München bewertete den Fall am Dienstag als vorsätzliche Ruhestörung. Das Tier begutachtete der Richter nicht. Pico musste draußen bleiben. Einen Hund anzuschauen, bringe nichts, erklärte der Richter. Daraus ergäben sich keine Rückschlüsse auf das Verhalten des Tieres zum Tatzeitpunkt.

Pico, halb Pinscher, halb Terrier, hatte im vergangenen November die Feier für die Kriegstoten im Münchner Hofgarten etwa 30 Minuten lang mit seinem Gebell gestört - und auch bei der Nationalhymne nicht aufgehört. Daran störten sich einige Teilnehmer der Feier, so auch der 65-jährige Michael N.: "Was erlauben Sie sich?", rief er dem Hundebesitzer Christian S. zu, der Pico weiter bellen ließ.

Laut Zeugenaussagen stachelte S. seinen Hund nicht an, er unterband das Bellen aber auch nicht - und er ging auch nicht weg. Einige Teilnehmer der von 450 Menschen besuchten Gedenkveranstaltung brachte das stoische Ausharren des Hundebesitzers in Rage - die Polizei musste dazwischengehen, weil Übergriffe befürchtet wurden.

Das Kreisverwaltungsreferat bewertete das Gebell nach einer Anzeige von wütenden Teilnehmern der Trauerfeier als "unzulässigen Lärm" - und schickte dem Besitzer einen Bußgeldbescheid über 100 Euro plus 28,50 Euro Gebühren zu. Der Verdi-Gewerkschafter zog dagegen vor Gericht - und unterlag jetzt.

"Es ist Ihnen darauf angekommen, zu stören", sagte der Richter am Montag. Ein Beweis für die beabsichtigte Provokation sei, dass der 32-Jährige das Deutschlandlied mit falschem Text mitgesungen habe. Ordnungswidrig war laut Urteil, dass Picos Herrchen auf den bellenden Zamperl "nicht eingewirkt hat".

Vor Beginn des Prozesses hatte der Mann erklärt, er habe seinen "politisch aktiven Hund" zu der Veranstaltung mitgenommen, wo konservative Politiker und die Bundeswehr der Kriegsopfer gedacht hätten. Angesichts der Auslandseinsätze deutscher Soldaten und der Werbung für die Bundeswehr an den Schulen sei es "wichtig, über den Militarismus zu reden", sagte der Verdi-Gewerkschafter nun in seinem Schlusswort.

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist wegen der geringen Bußgeldsumme nur auf Antrag zulässig. Dafür müsste das für Ordnungswidrigkeiten zuständige Oberlandesgericht Bamberg eine "grundsätzliche Bedeutung" im Fall Pico sehen, wie es dessen Besitzer tut: "Es ist einfach eine Farce, der Opfer von Kriegen mit militärischen Ehren zu gedenken", erklärte der 32-Jährige. Ob er den Zulassungsantrag stellt, ist noch offen.

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