Honorarklage:Sony kündigt dem Sprecher von Karl bei TKKG

Hörspiele

Fast jedes Kind kennt die Abenteuer des TKKG-Quartetts, Sony hat Millionen Hörspiele der Reihe verkauft.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)
  • Der Sprecher der Rolle Karl von TKKG fordert mehr Geld für seine Arbeit.
  • Im Vergleich zum finanziellen Erfolg der Detektivgeschichten erhielt er ein geringes Gehalt.
  • Nun will er gegen Sony vorgehen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Jugendkrimis mit Tim, Karl, Klößchen und Gaby, kurz TKKG, sind seit mehr als 35 Jahren der Renner: Millionen Bücher und Hörspielkassetten und CDs wurden verkauft. Fast jeder im deutschsprachigen Raum kennt die spannenden Abenteuer des Quartetts. Jetzt gibt es um die Hörspiele Zoff. Ein Münchner Journalist mit dem Pseudonym Niki Nowotny spricht seit 35 Jahren die Rolle von "Karl dem Computer", einem 13-Jährigen. Weil der 48-Jährige eine höhere Beteiligung an den Erfolgen der Hörspielreihe verlangt hat, wurde er von Sony Music "eiskalt abserviert", wie er es nennt. Nun beschäftigt der Fall die Gerichte.

Nowotny hat im Laufe der Jahre zahlreiche Auszeichnungen für seine Rolle als Karl Vierstein in der Hörspielserie TKKG bekommen. Es ist gewiss eine besondere künstlerische Leistung, als erwachsener Mann regelmäßig in die Rolle eines pubertierenden "Nerds" zu schlüpfen. Aus zunächst sechs geplanten Folgen sind schließlich 197 Folgen geworden, die unter dem Label "Europa" erschienen sind.

Für seine Mitwirkung erhielt Nowotny anfänglich, damals selbst noch Jugendlicher, umgerechnet rund 50 Euro. 2003 bat er dann - ohne konkrete Zahlen des riesigen Verkaufserfolges zu kennen - um eine Beteiligung. Man bot ihm 750 Euro Vorauszahlung und 0,5 Cent pro verkaufter Folge. Wegen der langen Zusammenarbeit und weil angeblich Kassetten "kaum noch gehen und CDs Kinder nicht kaufen" glaubte er der Beteuerung des Musikverlags, dass "mehr nicht drin" sei.

Erst viel später sei ihm klar geworden, dass mit TKKG in Wirklichkeit Millionenumsätze gemacht werden, sagt Nowotny heute. Weil Verhandlungen über finanzielle Nachbesserungen nicht zum Ziel führten, unterzeichnete er für die Folgen 195 bis 197 keinen Vertrag mehr. Er ging davon aus, dass diese deshalb nicht veröffentlich werden dürften.

Rechtsanwalt Nikolaus Reber meint, dass insgesamt die Honorare in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen aus der Verwertung der Hörspiele stehen würden. Allein zwischen 2013 und 2015 hätten die Nettoumsätze mehr als sechs Millionen Euro betragen. Reber schlug für die Vergangenheit eine pauschale Abfindung in Höhe von 150 000 Euro vor sowie von 2016 an eine regelmäßige Beteiligung an den Umsätzen.

Das lehnte der Branchenriese ab. Sony hatte im Gegenzug eine "Anerkennungszahlung" von 30 000 Euro angeboten, eine erheblich geringere Beteiligung, ein Garantiehonorar von 1500 Euro pro Folge sowie weitere 4500 Euro für die umstrittenen letzten drei Folgen. Das nahm Nowotny nicht an.

Einer einstweiligen Verfügung wurde stattgegeben

Weil Sony ohne schriftlichen Vertrag weitere Hörspiele veröffentlicht hatte, ließ Nowotny seinen Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Urheberrechtskammer des Landgerichts München I gab dem Antrag statt: Die Folgen "Tatort Wagenburg" und "Bei Anpfiff Übergabe" dürfen vorläufig nicht veröffentlicht werden, sofern der Künstler darin den "Karl Vierstein" spricht.

Von der Veröffentlichung des Titels "Dem Sonnenkönig auf der Spur" wussten Nowotny und das Gericht zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Sony hatte in dem Verfahren die Ansicht vertreten, dass Nowotny allein schon durch seine Mitwirkung quasi stillschweigend Sony die Rechte eingeräumt habe. Die 7. Zivilkammer sieht das aber nicht so, da zu diesem Zeitpunkt bereits über eine angemessene Vergütung gestritten wurde.

Von der Abteilung "Family & Home Entertainment" bei Sony kam in der dritten Juniwoche der blaue Brief per Mail. Nowotny habe ein "finales Angebot für die Fortsetzung unserer Zusammenarbeit ausgeschlagen" und stattdessen juristische Schritte gegen die letzten beiden Veröffentlichungen eingeleitet. Lösungsvorschläge seien von seinen Anwälten angeblich nicht beantwortet worden. "Wir haben hieraus die notwendigen Konsequenzen ziehen müssen und werden ab sofort die Rolle des Karl Vierstein neu besetzen", heißt es am Schluss der Mail. Man danke dem Künstler für seine langjährige Mitarbeit bei TKKG und wünsche ihm alles Gute.

Anwalt Reber: "Das passiert, wenn man versucht, seine Rechte geltend zu machen." Sein Mandant stehe in der Branche jetzt auf der schwarzen Liste. Man rechne auch mit einem Widerspruch von Sony gegen die Verfügung. Nowotny und sein Anwalt wollen nun bei Gericht erreichen, dass Sony zu einer Zahlung gezwungen wird, weil auch nach dem gerichtlichen Verbot die letzten TKKG-Folgen immer noch zu kaufen waren. Im Internet protestieren Hörer bereits gegen den Rausschmiss.

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