Von Lisa Sonnabend

Ein Schlüsselbund zwischen den Fingern, Tritte auf den Kopf von Dominik Brunner: Haupttäter Markus Sch. muss wegen Mordes für fast zehn Jahre ins Gefängnis, der Mitangeklagte Sebastian L. für sieben Jahre.

Markus Sch. atmet tief durch. Der 19-Jährige schweigt heute nicht, er hat das Bedürfnis zu reden und spricht minutenlang mit seinen Verteidigern. Als der Richter zur Urteilsverkündung ansetzt, blickt der Angeklagte nicht wie sonst starr auf die Tischplatte, sondern kaut nervös auf der Lippe. Im Prozess um den Gewaltakt von Solln sind die Urteile gesprochen worden - und die fallen wie erwartet hart aus.

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Stützt sich mit der Faust auf die Tischplatte: der Hauptangeklagte Markus Sch. kurz vor der Urteilsverkündung. Am letzten Prozesstag schwieg der 19-Jährige nicht, sondern sprach minutenlang mit seinen Verteidigern. (© Getty Images)

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Markus Sch. muss wegen Mordes für neun Jahre und zehn Monate in Haft, Sebastian L. wegen Körperverletzung mit Todesfolge für sieben Jahre. Die beiden  sind verurteilt worden für eine Tat, die das Land bewegt hat und noch immer bewegt wie kaum ein andere. Vor einem Jahr hatten sie den Manager Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt.

Richter Reinhold Baier sagt am Montagvormittag in der Urteilsbegründung: "Die Angeklagten hatten sich entschlossen, sich an Dominik Brunner zu rächen." Sie seien "aufs Höchste verärgert gewesen, dass sie von einem Wildfremden in ihre Schranken gewiesen wurden".

Zunächst griffen sie Dominik Brunner - den Mann, der Kindern gegen die Drohungen der Verurteilten half - mit Körperverletzungsvorsatz an. Doch als Markus Sch. zutrat, "war ihm bewusst, dass Brunner sich nicht mehr wehren konnte und nahm tödliche Folgen in Kauf. Daher hat er zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt", sagt Richter Baier. Von ihm seien auch im Laufe des Prozesses "keine Worte des ehrlichen Bedauerns und einer ernsthaften Entschuldigung" zu hören gewesen.

Das Urteil des Gerichts entspricht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in der vergangenen Woche in ihrem Plädoyer zehn Jahre Haft und eine Verurteilung wegen Mordes für Markus Sch. gefordert, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Der damals 17-jährige Sebastian L. solle zu acht Jahren Haft verurteilt werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidiger von Markus Sch. dagegen hatten eine Strafe von "unter sieben Jahren" wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert, die von Sebastian L. eine dreieinhalbjährige Haftstrafe. Beide Täter sind nach Jugendstrafrecht verurteilt worden.

Die Verteidiger von Markus Sch. kündigen unmittelbar nach der Verurteilung Revision an: Rechtsanwalt Maximilian Pauls sagt, er halte den Schuldspruch "für falsch". Auch Roland Autenrieth, einer der Anwälte von Sebastian L., sagt, es spräche "vieles für eine Revision". Er gehe davon aus, dass L. den Tod Brunners nie gewollt habe. "Dieser Auffassung ist das Gericht gefolgt, und vor diesem Hintergrund halten wir das Urteil für zu hoch", sagt Autenrieth.

Am 12. September 2009 war Dominik Brunner eingeschritten, als die beiden Täter in S-Bahn von vier Jugendlichen Geld erpressen wollten. Am Bahnhof Solln kam es dann zu dem tödlichen Gewaltakt. Brunner gilt seitdem als Vorbild für Zivilcourage.

Im Solln-Prozess widersprachen sich die Zeugen, weshalb sich kein genaues Bild vom Ablauf der Tat zeichnen ließ. Unstrittig ist jedoch, dass Brunner zuerst zugeschlagen hat und dass Markus Sch. der aggressivere Schläger war. Er nahm einen Schlüsselbund zwischen die Finger, um die Schlagkraft zu erhöhen und trat auf Brunners Kopf ein, als dieser bereits auf dem Boden lag.

Der Prozess um die Bluttat dauerte zwölf Verhandlungstage, zog sich über fast zwei Monate hin und es wurden mehr als 50 Zeugen gehört. Bereits nach wenigen Tagen nahm das Verfahren eine überraschende Wende: Es wurde bekannt, dass Brunner an einem Herzfehler litt und nicht unmittelbar durch die Tritte, sondern an einem Herzstillstand starb. Dadurch und wegen der Tatsache, dass Brunner zuerst zuschlug, hat sich an der Schuldfrage zwar nichts geändert, sie wurde seitdem aber differenzierter gesehen und diskutiert. Das Bild von zwei Killern war so nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Die beiden Angeklagten erschienen zudem vor Gericht als schüchterne und schmächtige Jugendliche. Markus Sch. war physisch und psychisch nicht in der Lage, selbst auszusagen, Sebastian L. antwortete dem Richter in kurzen, monotonen Sätzen.

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