Historie:Sicher aufbewahrt

Das deutsche Waffenrecht wird immer weiter verschärft

Das Waffengesetz in Deutschland wurde seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs immer wieder angepasst und reformiert. Im Nachhall des gerade erst überwundenen NS-Regimes beschlossen die Alliierten am 7. Januar 1946 das strengstmögliche Waffenrecht. Der "Kontrollratsbefehl Nr. 2" verbot schlichtweg jeder Privatperson, Schusswaffen oder Munition zu besitzen.

Derart restriktiv war das Gesetz jedoch nur vier Jahre lang. Bereits 1950 wurde eine erste Lockerung gewährt, Sportwaffen mit bis zu fünf Schuss pro Magazin waren nun wieder erlaubt. In schneller Folge kamen weitere Ausnahmen hinzu, wobei der private Waffenbesitz in den Fünfziger- und Sechzigerjahren noch von den Bundesländern geregelt wurde, was zu erheblichen innerdeutschen Unterschieden führte. So legte beispielsweise Hamburg das Waffenrecht sehr streng aus, während es in Bayern und Hessen deutlich laxer gehandhabt wurde. Es dauerte viele Jahre, bis der Bund schließlich 1972 durch eine Änderung im Grundgesetz die Kompetenz an sich zog und eine einheitliche Meldepflicht erließ.

Über Jahrzehnte hinweg wurden die Auflagen für die Aufbewahrung und die Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Waffenbesitzer immer weiter verschärft. So manche Reform stand dabei unter dem Eindruck von außergewöhnlichen Straftaten wie den Amokläufen von Erfurt 2002 und Winnenden 2009.

Grundsätzlich benötigt heute jeder, der eine scharfe Schusswaffe erwirbt, lagert oder führt, eine Erlaubnis. Die sogenannte Waffenbesitzkarte, die beispielsweise von Sportschützen beantragt werden kann, erlaubt nur den Besitz, aber nicht das Führen einer Schusswaffe. Dafür braucht man einen Waffenschein. Diesen erhalten aber nur Personen, die einen besonderen Bedarf nachweisen können, zum Beispiel Jäger oder Polizisten. Zudem gibt es noch einen "Kleinen Waffenschein" für Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen.

Die jüngste Änderung des deutschen Waffengesetzes trat in diesem Sommer, am 5. Juli 2017, in Kraft und setzt noch einmal strengere Anforderungen bei der Lagerung. Schusswaffen und Munition müssen - wie auch bisher schon - getrennt voneinander in jetzt noch widerstandsfähigeren, speziell genormten Behältnissen aufbewahrt werden, die besonders schwierig aufzubrechen sind. Einbrecher können die Behälter wegen ihres höheren Gewichts zudem schwerer mitnehmen. Die Verschärfung des Gesetzes soll dazu beitragen, "dass zukünftig noch weniger Waffen in falsche Hände geraten", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Juli. Mit der Gesetzänderung trat auch eine einjährige Amnestie-Regelung in Kraft: Wer unerlaubt eine Waffe besitzt, kann sie bis zum 1. Juli 2018 dem Kreisverwaltungsreferat oder der Polizei übergeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe befürchten zu müssen.

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