Die alte Walmdachvilla an der Kolbergerstraße im Herzogpark darf abgerissen werden, weil sie kein schützenswertes Denkmal ist; Investor Euroboden kann dort einen Neubau hochziehen. So hat es das Verwaltungsgericht München entschieden. Der Bezirksausschuss Bogenhausen hat die Stadt vorsorglich aufgefordert, die Entscheidung nicht hinzunehmen und in Berufung zu gehen. Die Stadt solle sich für den Erhalt der Villa einsetzen. Sie sei "das einzig in München noch existierende Denkmal der Reformarchitektur" aus dem Jahr 1923, heißt es in dem gemeinsamen Antrag aller Parteien.
Herzogpark:Rettungsversuch für Walmdachvilla
© SZ vom 17.08.2015 / ust - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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