Hausfriedensbruch:Nach rechten Pöbeleien im Stadtrat: 43-Jährige muss Strafe zahlen

Hausfriedensbruch: Der Eingangsbereich des Münchner Rathauses am Marienplatz.

Der Eingangsbereich des Münchner Rathauses am Marienplatz.

(Foto: Catherina Hess)
  • Eine 43 Jahre alte Frau musste sich vor dem Münchner Amtsgericht verantworten, weil sie im Januar eine Stadtratssitzung mit Zwischenrufen gestört hatte.
  • Die Frau ist eine bekannte Rechtsaktivistin aus dem Kreis Aschaffenburg.
  • Das Gericht verurteilte sie wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 450 Euro.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Als im Januar im Stadtrat über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge debattiert wurde, ging einer Zuschauerin die rechte Gesinnung durch. Mit immer neuen Zwischenrufen unterbrach sie die Plenumsdebatte. Das hat der 43-Jährigen nicht nur damals einen Rauswurf eingebracht, sondern nun auch eine strafrechtliche Verurteilung. Das Amtsgericht München verurteilte die Frau wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 450 Euro. Die Frau ist eine bekannte Rechtsaktivistin aus dem Kreis Aschaffenburg.

Am Nachmittag des 27. Januar saß die aus dem Landkreis Aschaffenburg stammende Frau auf der Zuschauertribüne im Plenum des Rathauses. Vor Gericht wurde ihr nun vorgeworfen, diese Sitzung durch laute Äußerungen immer wieder unterbrochen zu haben.

OB Reiter: "Sie gehen jetzt sofort!"

Wie Rathausreporter damals berichteten, hatte die Frau von der Zuschauertribüne aus die Stadträte angepöbelt und trotz wiederholter Aufforderung von Oberbürgermeister Dieter Reiter keine Ruhe gegeben. Sie gab sich als Sympathisantin des rechtsradikalen Stadtrats Karl Richter zu erkennen, der in der Debatte zuvor Flüchtlinge mit Kriminellen gleichgesetzt und sich obendrein geweigert hatte, zum Gedenken an die Opfer des Holocausts aufzustehen.

OB Reiter hatte die Zuhörerin deshalb des Sitzungssaals verwiesen: "Gehen Sie raus, bitte schön. Würden Sie die Sitzung bitte verlassen. Auf geht's. Raus! Raus! Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch und Sie gehen jetzt sofort", rief er über die Lautsprecheranlage. Die aufgebrachte Frau dachte aber zunächst nicht daran, dem Folge zu leisten, sondern konterte mit weiteren Zwischenrufen.

Polizisten eskortierten Angeklagte aus dem Saal

Erst nachdem sie von einem auf der Zuschauertribüne anwesenden Polizeibeamten nochmals aufgefordert worden war, den Saal zu verlassen und schließlich von diesem mit sanftem Nachdruck in Richtung Ausgang geschoben worden war, verließ sie den Saal.

Vor dem Amtsgericht erklärte die Angeklagte nun, dass es die erste Stadtratssitzung gewesen sei, die sie besucht habe. Sie habe geklatscht, nachdem Stadtrat Richter (Bürgerinitiative Ausländerstopp) eine Rede gehalten habe. Sie sei dann darauf hingewiesen worden, dass auch Applaus nicht erlaubt sei. "Daraufhin habe ich was runtergerufen, ich war aufgeregt, ich weiß aber nicht mehr was. Ich habe das als undemokratisch empfunden", sagte sie nun in der Verhandlung.

Das Gericht hat bei der Höhe der Strafe berücksichtigt, "dass die Tat im Rahmen einer emotional aufgeladenen Situation stattgefunden hat. Dem gegenüber war zu Lasten der Angeklagten zu werten, dass sie ein Stadtparlament bei der Arbeit gestört hat und diese Störungen auch noch nach der ersten Aufforderung, den Saal zu verlassen, fortgesetzt hat", heißt es in der Urteilsbegründung. Gegen diese Entscheidung (Az.: 835 Cs 113 Js 125886/16) kann die Frau Rechtsmittel einlegen.

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