In München stehen ein Hausbesitzer und sein Mieter in spe vor Gericht, weil aus einem Wohnhaus ein Puff gemacht werden sollte.
Wer vor einem Zivilgericht streiten muss, kann im Paragrafendschungel schnell den Überblick verlieren. Vielleicht hatte es an dem pikanten Auslöser gelegen, dass sogar ein ausgebuffter Rechtsschutz-Sachbearbeiter nicht mehr so recht wusste, warum eigentlich gestritten wurde: Es ging nämlich um die Umwandlung einer Wohnung in ein Bordell.
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Eigentlich sollte aus der Wohnung ein Puff werden - wie hier an der Ingolstädter Straße. Doch den Baubehörden gefiel die Idee mit der gewerblichen Liebeslaube nicht. (© Foto: Stephan Rumpf)
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Ein Immobilieneigentümer wollte sein leerstehendes Wohnhaus renovieren. Als die Handwerker schon kräftig losgelegt hatten, tauchte bei dem Hausherrn plötzlich ein Mann auf. Ihn interessierte das Objekt, weil er darin gerne ein Bordell eröffnen wollte. Zur Untermauerung seiner Absichten drückte er dem Hausbesitzer 8000 Euro bar in die Hand: als Vorschuss auf Miete und Kaution.
Verhinderter Bordellwirt verlangt sein Geld zurück
Nun kann man aus einem Wohnhaus nicht einfach einen Puff machen - bei solch einer geplanten Nutzungsänderung haben die Baubehörden auch noch ein Wörtchen mitzureden. Und die sagten "Nein" zu den Plänen mit der gewerblichen Liebeslaube. Daraufhin verlangte der verhinderte Bordellwirt sein Geld zurück. Das war jedoch in die Renovierung geflossen. Und so traf man sich vor Gericht wieder: Der Hausherr verlor. Zu allem Ärger entstanden ihm durch diesen Prozess auch noch 4782,18 Euro Anwalts- und Gerichtskosten.
Die wollte er sich wenigstens von seiner Rechtsschutzversicherung zurück holen. Doch die Assekurranz sagte knallhart "Nein". Vor dem Münchner Amtsgericht klagte der Hausbesitzer unverdrossen auch noch gegen die Versicherung - zu Recht, wie sich herausstellen sollte.
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Eine Teilschuld für die in München herrschenden Zustände im "Rotlichtmietobjektsbereich" ist bei der etwa 95 % des Stadtgebiets umfassenden "Sperrbezugsverordnung" und bei der verwaltungstechnischen Unfähigkeit des KVR der LH München zu suchen, diese richtig zu nutzen.
So werden von Hauseigentümern mit "Rotlichtmietern" Mietverträge zu Wuchermieten zum vielfachen der ortsüblich für Gewerbeobjekte üblichen Quadratmetermieten abgeschlossen. Gezahlt werden diese Wuchermieten auch, weil durch die "Sperrbezirksverordnung" die wenigen als Toleranzzone ausgewiesenen Mietobjekte an den Meistbietenden "versteigert" werden können, da extremer Raummangel herrscht.
Wussten Sie, dass in München keine Stelle der Stadt (KVR) dafür zuständig ist, sich um Mietwucher bei Gewerbeobjekten zum kümmern ?
Drei Dienststellen in München "kümmern" sich jedoch um die Kontrolle der Ausweise und Arbeitsgenehmigungen der Prostituierten. Eine amtliche Gesundheitskontrolle wurde ebenfalls abgeschafft. Es lebe der "Behördenwahnsinn" in diesem Bereich.