Von Ekkehard Müller-Jentsch

In München stehen ein Hausbesitzer und sein Mieter in spe vor Gericht, weil aus einem Wohnhaus ein Puff gemacht werden sollte.

Wer vor einem Zivilgericht streiten muss, kann im Paragrafendschungel schnell den Überblick verlieren. Vielleicht hatte es an dem pikanten Auslöser gelegen, dass sogar ein ausgebuffter Rechtsschutz-Sachbearbeiter nicht mehr so recht wusste, warum eigentlich gestritten wurde: Es ging nämlich um die Umwandlung einer Wohnung in ein Bordell.

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Eigentlich sollte aus der Wohnung ein Puff werden - wie hier an der Ingolstädter Straße. Doch den Baubehörden gefiel die Idee mit der gewerblichen Liebeslaube nicht. (© Foto: Stephan Rumpf)

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Ein Immobilieneigentümer wollte sein leerstehendes Wohnhaus renovieren. Als die Handwerker schon kräftig losgelegt hatten, tauchte bei dem Hausherrn plötzlich ein Mann auf. Ihn interessierte das Objekt, weil er darin gerne ein Bordell eröffnen wollte. Zur Untermauerung seiner Absichten drückte er dem Hausbesitzer 8000 Euro bar in die Hand: als Vorschuss auf Miete und Kaution.

Verhinderter Bordellwirt verlangt sein Geld zurück

Nun kann man aus einem Wohnhaus nicht einfach einen Puff machen - bei solch einer geplanten Nutzungsänderung haben die Baubehörden auch noch ein Wörtchen mitzureden. Und die sagten "Nein" zu den Plänen mit der gewerblichen Liebeslaube. Daraufhin verlangte der verhinderte Bordellwirt sein Geld zurück. Das war jedoch in die Renovierung geflossen. Und so traf man sich vor Gericht wieder: Der Hausherr verlor. Zu allem Ärger entstanden ihm durch diesen Prozess auch noch 4782,18 Euro Anwalts- und Gerichtskosten.

Die wollte er sich wenigstens von seiner Rechtsschutzversicherung zurück holen. Doch die Assekurranz sagte knallhart "Nein". Vor dem Münchner Amtsgericht klagte der Hausbesitzer unverdrossen auch noch gegen die Versicherung - zu Recht, wie sich herausstellen sollte.

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