Harlaching:Kläger bekommen recht

Nachbarn gegen neue Turnhalle des Theodolinden-Gymnasiums

Von Julian Raff, Harlaching

Mit ihrer Klage gegen eine intensive außerschulische Nutzung der neuen Dreifachturnhalle haben die Nachbarn des städtischen Theodolinden-Gymnasiums (TLG) vorerst recht bekommen. Das Verwaltungsgericht München gab am 15. Juni einer Reihe von Anwohnerklagen statt und hob die Genehmigung des fast fertigen 13-Millionen-Euro-Baus nachträglich auf. Nach Ansicht der Kläger wird die Halle nach der für September avisierten Eröffnung unzumutbar viel Pkw-Verkehr in die engen Straßen um das TLG ziehen.

Hauptsächlich der südlich an der Sportstätte vorbei führenden Eschenstraße, wo die meisten Kläger wohnen, aber auch der östlich des Schulgeländes gelegenen Straße "Am Staudengarten" drohe an Wochenenden und abends ein Verkehrschaos, falls hier, wie geplant, Basketball-Punktspiele und andere regionale Sportturniere ausgetragen würden. Mit bis zu 600 Zuschauerplätzen passt die Halle ins Konzept der Leistungssport-Partnerschaft, die das TLG 1999 mit dem benachbarten FC Bayern eingegangen ist. Sie drohe aber zugleich auf Kosten der Nachbarn zum Publikumsmagneten zu werden, wie Klägeranwalt Michael Beisse zuletzt bei einem Ortstermin des Verwaltungsgerichts Anfang November 2014 betont hatte. Die Vorsitzende Richterin hatte der Stadt bereits bei dieser Gelegenheit Mängel in der Baugenehmigung attestiert und beide Seiten zu einer Einigung über Spielzeiten und Parkregelungen aufgefordert. Das Gericht gründet seine Entscheidung nun vor allem auf die Einstufung der Eschenstraße als reines Wohngebiet, während die Stadt im Verfahren von einem allgemeinen Wohngebiet ausgegangen war - und damit von großzügigeren Lärmschutz-Grenzwerten.

Das Scheitern eines Vergleichs führt Beisse teils auf unklare, eigentlich unerfüllbare Vorgaben zurück, etwa diejenige, offizielle Parkplätze nur "eingeschränkt" zu nutzen. Vor allem kritisiert der Anwalt aber die starre Haltung der städtischen Ansprechpartner. Dabei sehen er und seine Mandanten nach wie vor die Chance, die Halle westseitig über den Schulhof und die Straße "Am Hollerbusch" zu erschließen. Eine Einigung scheint jedenfalls dringend geboten, da das Gericht die gesamte Genehmigung für unwirksam erklärt hat. Somit wäre im September auch kein Schulsport im Neubau möglich, es sei denn, das Planungsreferat würde per Berufungsantrag bis zum Fristablauf Ende Juli die nächste Verfahrensrunde eröffnen, oder aber einen neuen, konsenstauglichen Genehmigungsantrag einreichen. Beisse hofft auf letzteres und beteuert, keinesfalls den Schulbetrieb torpedieren zu wollen. Eine isolierte Genehmigung für den Schulsport halten vorerst alle Beteiligten für denkbar. Gegen irgendwelche Sondergenehmigungen für das komplette, unveränderte Sportprogramm werde er aber im Namen seiner Mandanten per Eilantrag vorgehen, so der Anwalt.

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