Von Dominik Hutter

Wo heute ein Parkplatz war, kann morgen schon ein Halteverbot herrschen - und das Auto plötzlich weg sein.

Kann sein, dass das gute Stück nicht mehr dasteht nach dem Faschingsurlaub. Dass der frisch erholte Autofahrer ratlos auf die Lücke schaut, wo vor den Ferien noch die Familienkutsche geparkt war - ganz legal, versteht sich. Den bösen Auto-Schock durchleben jedes Jahr zahlreiche Münchner, und ein Anruf bei der Polizei offenbart zumeist, dass nicht etwa Diebe am Werke waren.

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Temporäre Halteverbote machen den Münchnern das Leben schwer. (© Foto: Alessandra Schnellnegger)

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Schuld ist vielmehr ein Umzugsunternehmen, eine Filmfirma oder auch ein Telekommunikationsanbieter, der neue Leitungen just dort verlegt hat, wo sich vorher noch der Parkplatz der eigenen Wahl befand. Und zwischendrin ein temporäres Halteverbot bestand.

Um die Fläche freizubekommen, reichen dem Antragsteller zwei Schilder und der Abschleppwagen. Zahlen muss der Autofahrer - auch wenn er von der Aktion gar nichts mitbekommen hat. Und Abschleppen ist bekanntlich kein billiges Vergnügen.

"Die Faustregel lautet: Spätestens nach vier Tagen sollte man sich vergewissern, ob der Parkplatz noch legal zur Verfügung steht", berichtet Siegfried Benker von der Verkehrsabteilung des Polizeipräsidiums München. Notfalls müsse man eben einen Freund oder Nachbar damit beauftragen. "Auch der Halter eines parkenden Fahrzeugs nimmt am Verkehr teil" - zumindest im öffentlichen Straßenraum.

Die Regelung sorgt regelmäßig für Verärgerung bei den Autofahrern. Gerade in Innenstadtgebieten werden völlig legale Parkplätze in nervender Regelmäßigkeit zu Tabuzonen erklärt. Mal hier, mal da, aber irgendwo in der Nähe passiert es immer.

Temporäre Halteverbot kann jeder beim Kreisverwaltungsreferat beantragen, sofern er einen nachvollziehbaren Grund dafür angibt. "Umzug" reicht normalerweise aus, um einige Meter Verkehrsraum privat zu reservieren. "Wir überprüfen natürlich die Plausibilität", berichtet Karl Thiem von der Verkehrsabteilung der Behörde. Bei Umzügen werden normalerweise nur wenige Meter für ein oder zwei Tage genehmigt.

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