Haidhausen:Eingeschränktes Bürgerrecht

Die erste Bürgerversammlung zur zweiten S-Bahn-Stammstrecke im Februar dieses Jahres musste am Veranstaltungsabend spontan abgebrochen werden. Es waren schlicht zu viele Bürger gekommen, die sich über das Reizthema informieren und diskutieren wollten. Damals vermuteten die Stadtteilpolitiker allerdings, dass viele jener Besucher gar nicht in Haidhausen oder der Au wohnen. Deswegen erkundigten sie sich, ob es denn möglich sei, Bürger, die nicht in dem jeweils betroffenen Viertel wohnen, den Zutritt zu Bürgerversammlungen zu verwehren. Die Antwort: Ja, unter gewissen Umständen. "Kommt es wegen der Größe des Versammlungsraumes zu Kapazitätsengpässen", schreibt das Direktorium der Stadt dem Haidhauser Bezirksausschuss, haben "Gemeindeeinwohner den Vortritt". Ortsfremde seien gegebenenfalls zurückzuweisen.

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