Prozess:51 Mängel an Oldtimer trotz bestandener TÜV-Prüfung

Prozess: Ein Auto des Typs Plymouth Fury III, Baujahr 1966, ließ sich ein Oldtimer-Fan in den USA besorgen.

Ein Auto des Typs Plymouth Fury III, Baujahr 1966, ließ sich ein Oldtimer-Fan in den USA besorgen.

(Foto: Wikipedia)

Nun will der Käufer den TÜV haftbar machen - und Kosten von 17 000 Euro ersetzt bekommen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ein Autohändler aus dem Großraum München besorgt für einen Kunden einen Oldtimer aus den USA. Er bringt den Wagen durch den TÜV und bekommt auch die Klassifizierung als historisches Fahrzeug, also das "H"-Kennzeichen. Doch der heute 50 Jahre alte Straßenkreuzer weist, wie sich später herausstellt, eine Vielzahl von Mängeln auf. Reparatur- und Unkosten in Höhe von fast 17 000 Euro verlangt der Käufer nun vom TÜV: Der Wagen sei dort nicht richtig geprüft worden. Das Landgericht München I hat die Klage aber abgewiesen.

In Stephen Kings Horror-Roman "Christine" spielte ein Plymouth Fury die "Hauptrolle", ein Auto mit mörderischem Eigenleben. Einen Oldtimer dieser Art wollte ein Mann aus der Nähe des Teutoburger Waldes unbedingt haben. Über einen darauf spezialisierten Händler ließ sich der Mann in den USA einen weißen Plymouth Fury III, Baujahr 1966, besorgen.

Der TÜV-Süd erstellte über dieses Fahrzeug ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis und zur Einstufung des Autos als Oldtimer. Aus Sicht der technischen Prüfer war der Wagen in dieser Hinsicht okay.

Doch schon auf der Fahrt nach Hause in den Teutoburger Wald will der neue Eigentümer nach eigener Darstellung bemerkt haben, dass der "Fury" nicht gut läuft. Er beauftragte ein Ingenieurbüro mit einer Hauptuntersuchung. "Dort wurden insgesamt 51 erhebliche Mängel festgestellt", sagt er nun. "Das Fahrzeug ist vom TÜV-Süd daher offenbar nicht geprüft worden." Er wirft dem TÜV "vorsätzliches Handeln" vor. Die Reparatur koste 14 518 Euro, sagt er, dazu noch die Gutachterkosten und ein Beweissicherungsverfahren - unter dem Strich summieren sich 16 788 Euro.

Eine Klage gegen den Autoimporteur endete vor einiger Zeit mit einem Vergleich über mickrige 1000 Euro zugunsten des Klägers. Deshalb sollte nun der TÜV haftbar gemacht werden.

Die 15. Zivilkammer sagt dazu, dass die TÜV-Untersuchung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit vorgenommen werde. "Aber nicht zum Schutz vor Vermögensschäden, die ein Käufer durch den Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs erleidet", meint das Gericht weiter. Die Tätigkeit der TÜV-Prüfer diene allein der Abwehr von Gefahren und habe damit polizeilichen Charakter - von einer Amtspflichtverletzung könne deshalb hier gar keine Rede sein. Gegen das Urteil (Az.: 15 O 20057/15) kann der Fury-Käufer noch Berufung zum Oberlandesgericht München einlegen.

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