Das Innenministerium will den in München lebenden Serienstraftäter Muhlis A. wieder in die Türkei schicken. Der aber ist abgetaucht.
Der ehemalige Serienstraftäter Muhlis A. ist untergetaucht. "Er wird sich stellen", sagte sein Anwalt Alexander Eberth am Mittwoch der SZ. Wenn der als "Mehmet" bekannt gewordene 21-Jährige aus seinem Versteck kommt, erwartet ihn allerdings nicht nur, wie gestern berichtet, eine eineinhalbjährige Haftstrafe, die er abzusitzen hat: "Unser Ziel ist die Abschiebung von Mehmet", sagt ganz klar Michael Ziegler, Pressesprecher des Innenministeriums in München.
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"Mehmets Zukunft sollte nicht in Deutschland liegen", erklärt Ziegler weiter. Er hält den jungen Mann für "nicht integriert und auch nicht integrierbar". Hier in München sei er permanent straffällig geworden. Allein in den dreieinhalb Jahren, die er zwangsweise in der Türkei hatte verbringen müssen, habe er sich anständig verhalten. "Kaum war er wieder zurück in München, ging es wieder weiter mit den Straftaten."
Deshalb werde sich das Innenministerium bemühen, dass Muhlis A. nach Verbüßen der Haftstrafe sofort in die Türkei zurückgeschickt werde. Ziegler beruft sich auf das Ausländerrecht, demzufolge ausländische Bürger bei bestimmten Straftaten ausgewiesen werden dürften.
Eine Serie von Strafdelikten
Muhlis A. ist Türke, geboren allerdings in München. Er wuchs in Neuperlach auf und hatte schon vor seinem 14. Lebensjahr etwa 60 Straftaten verübt. Er konnte dafür aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er noch strafunmündig war. Mit 14 Jahren dann verübte er einen Raubüberfall und schlug sein Opfer mit einer Zaunlatte nieder. Er wurde zu Haft verurteilt - und vor Antritt der Strafe 1998 in die Türkei abgeschoben. Ohne seine Eltern.
Diese Abschiebung erklärte das Bundesverwaltungsgericht 2002 für rechtswidrig. Mehmet kam zurück. Im Juni 2005 stand er erneut vor Gericht: Weil er seine Eltern erpresst, bedroht und geschlagen hatte. Er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, die Strafe jedoch gegen Auflagen ausgesetzt. Mehmet verstieß gegen diese Auflagen, deshalb wurde im Dezember 2005 das Urteil rechtskräftig, im Januar erging Haftbefehl. Seitdem ist "Mehmet" weg.
(SZ vom 17.1.2006)
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