Häftling kommt frei:Angst vor dem Westparkmörder

Aus Mordlust erstach er 1993 einen Jogger in München, bis heute gilt er als brandgefährlich - nun kommt der Westparkmörder frei und wird abgeschoben. Die Polizei hat dennoch ein "mulmiges Gefühl" - je näher der Entlassungstermin rückt, desto größer ist die Nervosität.

Christian Rost

Der sogenannte Westparkmörder muss Mitte des Monats in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden. Am 15. Januar hat Gorazd B., der 1993 im Westpark einen Jogger aus Mordlust erstochen hatte, seine Freiheitsstrafen komplett verbüßt. Zuletzt war er vom Münchner Amtsgericht zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er in einem Prozess eine Richterin massiv beleidigt hatte. Wegen des Mordes an dem Architekten Konrad H., 40, hatte B. eine zehnjährige Jugendstrafe abgesessen.

Die bevorstehende Abschiebung des 36-Jährigen aus München bereitet dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, Michael Stumpf, ein "mulmiges Bauchgefühl", wie er der SZ sagte. Stumpf hält den Häftling, der sich völlig abschottet, für "problematisch", weil man nicht wisse, wie er sich in Freiheit verhalten werde. "Bei der Entlassung anderer Hochkaräter bin ich optimistischer", so der Gefängnisleiter.

Die Münchner Staatsanwaltschaft schätzt den Slowenen ohnehin als brandgefährlich ein und versuchte, ihn in mehreren Anläufen dauerhaft hinter Gitter zu behalten. Der Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung am Landgericht München I scheiterte jedoch im Oktober, weil zum einen die Hürden für diese Art Freiheitsentzug sehr hoch sind. Zudem waren sich drei Sachverständige vor Gericht nicht einig in der Frage, wie gefährlich B. noch ist.

Ein Kriminologe attestierte dem verurteilten Mörder eine "positive" Entwicklung. Ein Psychiater wollte sich nicht festlegen auf eine Prognose, ein anderer Psychiater hielt neuerliche Gewalttaten des 36-Jährigen für "wahrscheinlich", sobald er wieder in Konfliktsituationen komme. In diesem Gerichtsverfahren hatte B. eine Richterin, die Briefe seiner Ex-Freundin verlas, als "Hure" bezeichnet, weswegen er weitere drei Monate in Haft musste.

Je näher der Entlassungstermin rückt, desto größer ist die Nervosität bei Polizei, Justiz und dem Ausländeramt der Stadt. Diese Stellen wollen mit allen Mitteln verhindern, dass sich Gorazd B. je wieder in der Bundesrepublik frei bewegt. Für Deutschland besteht deshalb ein Betretungsverbot, auch wurde ihm das Recht auf Freizügigkeit in der EU aberkannt.

Alle Möglichkeiten sind ausgeschöpft

Ob sich B. im schrankenlosen Europa aber an diese Verbote hält, könne man kaum kontrollieren, so Claudia Vollmer, stellvertretende Leiterin des Kreisverwaltungsreferats. Sobald er allerdings in Deutschland in eine Polizeikontrolle gerate, werde er sofort verhaftet. Inwieweit sich die slowenischen Behörden für den vorbestraften Mann interessieren werden, ist völlig offen.

Wie brenzlig der Fall in München angesehen wird, zeigt ein juristischer Winkelzug: Die JVA Stadelheim stellte im Dezember überraschend einen Antrag auf die Zwangseinweisung B.s in eine Einrichtung für psychisch gestörte Gewalttäter. Dieser Antrag wurde beim Oberlandesgericht eingereicht, obwohl die JVA keine Einweisungen beantragen kann. Die Gefängnisleitung wusste das. Solange sich aber die Justiz mit dem Antrag beschäftigte, durfte B. nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Und das hätte sein Anwalt beantragen können.

Ende voriger Woche wies nun ein Zivilsenat den Antrag der JVA ab. Damit sind im Fall des Westparkmörders alle Möglichkeiten ausgeschöpft: Sobald er seine Haftstrafe abgesessen hat, muss er ins Flugzeug nach Ljubljana gesetzt werden.

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