Grundsatzstreit um Umweltzone:Kuriose Klage

Ein Fußgänger sieht sich als Opfer der Umweltzonen-Regelung. Das Gericht weist die Klage ohne Prüfung der Rechtslage ab. München kämpft weiter gegen den Feinstaub.

Ekkehard Müller-Jentsch

Die Klage mutete kurios an, das Verwaltungsgericht München hat das Verfahren jedoch zu einer grundsätzlichen Klarstellung genutzt. Die Richter erklärten am Dienstag den vielen Zuhörern, die in den großen Sitzungssaal gekommen waren, dass die Umweltzone in München rechtlich nicht zu beanstanden sei. Gegen das partielle Fahrverbot in der City hatte ein Mann aus Mühldorf geklagt: Das Verwaltungsgericht wies ihn ab, weil er nicht von den Verboten betroffen sei - er hat nämlich gar kein Auto.

Grundsatzstreit um Umweltzone: Umstrittene Umweltzone: Die Stadt will ihren Kampf gegen Feinstaub sogar noch ausweiten, allerdings wohl nicht die Grenzen der Zone selbst.

Umstrittene Umweltzone: Die Stadt will ihren Kampf gegen Feinstaub sogar noch ausweiten, allerdings wohl nicht die Grenzen der Zone selbst.

(Foto: Foto: dpa)

Der Mühldorfer hatte erklärt, dass die Umweltzone "unsinnig und diskriminierend" sei. Auch sei der Zusammenhang zwischen Feinstaub und Straßenverkehr nicht schlüssig: Neueste Untersuchungen belegten, dass Feinstaub durch die Sonneneinstrahlung zu den Morgen- und Abendstunden völlig natürlich durch Luftverwirbelungen entstünde. Dass er, obwohl autolos, dennoch ein Opfer des City-Fahrverbotes sei, wollte er dem Gericht so darlegen: Was wäre, wenn er sich einen bestimmten Wagen leihen wollte, mit diesem dann aber nicht zu Verwandten in die Münchner City fahren dürfe, weil das Auto keine Feinstaubplakette bekomme?

Das ließ die 1. Kammer aber nicht gelten: Popularklagen, also Prozesse führen zu wollen, ohne in den eigenen Rechten verletzt zu sein, seien nicht zulässig. "Und als Fußgänger oder Radfahrer darf er ohne Plakette in die Umweltzone", meinte der Vorsitzende, Gerichtspräsident Harald Geiger. Somit werde die Klage ohne jegliche Prüfung der Rechtslage abgewiesen.

Kampf gegen den Feinstaub

Dennoch wies Geiger darauf hin, dass die Umweltzone den Kläger selbst dann nicht in seinen Rechten verletzt hätte, wenn er ein Auto ohne Plakette besitzen oder ständig benutzen würde. Denn die Umweltzone München sei eine im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes "geeignete und verhältnismäßige Maßnahme, die Gefahr der Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Werte überschritten werden, zu verkürzen".

Und weiter: "Im Hinblick auf die gesetzliche Forderung, dass die Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind, begegnet die Einführung der Umweltzone als eine von vielen denkbaren verkehrsbeschränkenden Maßnahmen keinen grundlegenden Bedenken." Im Übrigen sei die Pflicht zur Feinstaubbekämpfung durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht verbindlich vorgegeben.

München will den Kampf gegen den Feinstaub sogar noch ausweiten. Bei einem großen Bürgermeister-Treffen in Brüssel verpflichteten sich am Dienstag mehr als 400 europäische Kommunen, darunter München, den Ausstoß gefährlicher Abgase um mehr als 20 Prozent zu senken. Damit überträfen sie die Ziele der Europäischen Union. Auch deshalb will das Umweltreferat, wie berichtet, rote Plaketten von 2010 und gelbe von 2012 an aussperren. Davon werden dann vor allem Lastwagen und Transporter betroffen sein.

"Zu viele sind betroffen, doch der Nutzen ist kaum messbar"

Und die Ausnahmegenehmigungen für derzeit 3798 Münchner Autos ohne Plakette sollen unweigerlich nach einem Jahr auslaufen. Es wird aber offenbar nicht mehr daran gearbeitet, die Umweltzone auszuweiten.

Der ADAC hält nach wie vor die Umweltzonen für unnütz. Verkehrsjurist Markus Schäpe: "Zu viele sind betroffen, doch der Nutzen ist kaum messbar." In Berlin unterstützt der Auto-Club deshalb klagende Kraftfahrer bei sieben Musterverfahren - die ersten Verhandlungen werden für das kommende Frühjahr erwartet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: