Großeinsatz:50 Polizisten rücken zu Party an - wegen Graffiti

Lesezeit: 1 min

  • Bei einer Abrissparty in der Au kam es zu einem Großeinsatz der Polizei.
  • Der Grund: Einige Gäste hatten auf dem Weg dahin Graffiti an eine Hausmauer gesprüht und wurden dabei beobachtet.

Großer Einsatz für ein kleines Graffito: Die Münchner Polizei ist am Freitag vor einer Woche mit etwa 50 Polizisten zu einer Party in einem Abrisshaus an der Pilgersheimer Straße ausgerückt, wo sie 118 Personalien von Gästen aufgenommen hat. Dabei ging es nicht um Ruhestörung, sondern um eine Hauswand in der Nähe der Party. Diese hatten noch unbekannte Täter kurz zuvor besprüht, mit "Kürzeln ohne politischen Inhalt", wie eine Polizeisprecherin sagte.

Fünf Polizeibusse und neun weitere Streifenwagen waren am 29. Januar nach 23 Uhr im Einsatz, um herauszufinden, wer die Graffiti an eine Hauswand an der Unteren Weidenstraße gesprüht hatte.

Eine Zeugin hatte eine Gruppe von 15 bis 20 Partygästen auf dem Weg zu der Veranstaltung beobachtet. Die Frau hatte dies gefilmt und die Gruppe darauf angesprochen. Einzelne sollen daraufhin versucht haben, ihr das Handy abzunehmen. Sie rief deshalb die Polizei.

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Belagerung durch die Polizei? Oder aggressive Gäste?

Bekannt wurde der Einsatz in ungewöhnlich hoher Mannschaftsstärke nicht durch einen Bericht im täglichen Polizeipressebericht, sondern im Internet, eine Woche später. Im Blog mucbook.de berichtete ein Partygast von dem Großeinsatz und warf die Frage auf, ob dieser dem Delikt angemessen gewesen sei. Zwar habe man zunächst nicht die Tür geöffnet, als die Polizei in kleinerer Besetzung erschienen war. Der Autor des Blogs kritisierte den Einsatz jedoch als "belagerungsähnlichen Zustand".

Eine Polizeisprecherin sagte, dass die Stimmung unter den Partygästen, die zu zwei unterschiedlichen Feiern im selben Haus gehört hätten, dem Einsatzbericht zufolge aggressiv gewesen sein soll. Zu den Feiernden, vor allem im oberen Stockwerk, hätten auch Mitglieder der linksautonomen Szene gehört .

© SZ vom 08.02.2016/kari - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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