Christoph T. wollte an der Donnersbergerbrücke zusammen mit Sebastian und Markus vier Schüler um ein paar Euro erpressen. So weit kam es aber nicht, weil zuvor T.s Zug nach Planegg einfuhr. Ehe er in die S 6 einstieg, soll er Sch. und L. angestachelt haben, es den Schülern noch so richtig zu zeigen. T. bestreitet dies. Niemand wirft ihm vor allem vor, jemanden getötet oder andere zum Töten aufgefordert zu haben. Und dennoch sitzt er seit fast fünf Monaten in U-Haft. "Er büßt für die anderen mit", sagen seine Verteidiger Tom Heindl und Christian Steinberger. Der Vorwurf gegen ihren Mandanten wirkt vergleichsweise gering: versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung.

Dominik Brunner

Zeugen wollen beobachtet haben, dass Dominik Brunner zuerst geschlagen hat. (© Foto: ddp)

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Mit dem Geschehen in Solln "hat er nichts zu tun", betonen die Anwälte. T. habe weder gewollt noch geahnt, was Dominik Brunner wenig später widerfuhr. Und deshalb halten sie die fortdauernde U-Haft, während der T. volljährig wurde, für sehr hart. Eine Haftbeschwerde blieb ohne Erfolg. Das Landgericht begründet die Haft mit Fluchtgefahr: Weil T. aufgrund seiner früheren Delikte eine hohe Strafe erwarte, bestehe ein hoher Fluchtanreiz.

T.s Anwälte räumen ein, dass ihr Mandant kein Unschuldslamm sei. Aber zu einer Gefängnisstrafe sei er bislang noch nie verurteilt worden, so schwer seien seine Vergehen nicht gewesen. Am Sonntag nach der Tat sei er zudem in sein Heim zurückgekehrt, wohl wissend, dass bald die Polizei kommen würde. Dann habe er sofort gestanden, dass er die Schüler habe "abziehen" wollen. Außerdem, fragen Heindl und Steinberger: Wohin solle T. denn fliehen? Und mit welchem Geld?

Ihr Mandant sei finanziell noch ganz von seiner Familie abhängig, und Bezug zum Ausland habe er auch nicht. "Es hätte vollkommen gereicht, ihm aufzuerlegen, dass er sich dreimal die Woche bei der Polizei melden muss", meinen sie. Immerhin, etwas Gutes habe T.s Haft: Er sei weggekommen von Alkohol und Drogen und auch von gewissen Freunden. Erstmals habe Christoph T. ein Ziel vor Augen: Eine Lehre wolle er machen, und irgendwann, so wünschten sich er und seine Familie, in die elterliche Firma einsteigen. Gegen T. wird in einem separaten Prozess verhandelt werden, nicht zusammen mit seinen Kumpels.

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  1. Mord aus niedrigen Beweggründen
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(SZ vom 05.02.2010/lim)