Gerichtsurteil:Schuhbecks "Sexgewürz" darf weiter so heißen

Am Platzl in München gibt es auch weiterhin das "Sexgewürz" von Alfons Schubeck. Das Gericht hat befunden das der Name ein Witz ist - und bleiben darf. (Foto: Stephan Rumpf)

Es hat keine erotische Wirkung, heißt aber "Sexgewürz". Das Landgericht München musste klären, ob Alfons Schuhbeck so für sein Produkt werben darf. Es hat befunden: Der Name ist ein Witz.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Alfons Schuhbecks "Sexgewürz" darf weiterhin im Ladenregal stehen. Das Landgericht München I hat am Montag die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. abgewiesen. Die Berliner monieren, dass sich eine stimulierende Wirkung durch die Gewürzmischung nicht nachweisen lasse. Das Gericht beurteilte den Namen nun aber so, wie der Sternekoch ihn gemeint hatte: als Gag.

Seiner Mixtur aus Kurkuma, edelsüßem Paprika, Zimt, Knoblauch, Kardamom, Chillies, Ingwer, Koriander, Rosenblüten und Vanille hatte Schuhbeck aus einer Laune heraus den frivolen Namen geben - in Anlehnung an bekannte Currymischungen, wie die chinesischen "Fünf Gewürze" und die indischen "Sieben Gewürze". Das Gewürz sei doch nicht dafür da, "dass jemand auf den Baum springt", sagte Schuhbeck zur SZ.

Sexbezogene Werbung sei völlig normal

Die 4. Kammer für Handelssachen sieht es wohl nicht anders. In einem Umfeld, "in dem die Werbung immer sexbezogener wird", seien die Verbraucher daran gewöhnt, dass Lebens- und Genussmittel "mit Anspielungen an Sexualität beworben werden". Wohl keiner dürfte dabei ernsthaft auf die Idee kommen, dass deren Konsum tatsächlich in irgendeiner Weise Einfluss auf sein Sexualleben haben könne, meint das Gericht.

Eine Irreführung der Verbraucher sei angesichts des "frivolen Gags" nicht ernsthaft zu befürchten. Und den Namen "Sexgewürz" werde - anders als die Wettbewerbshüter - auch niemand als "gesundheitsbezogene Angabe" verstehen, selbst wenn Gewürze pharmakologische Wirkstoffe enthalten. Der Wettbewerbsanwalt hatte schon kurz nach der Verhandlung angekündigt, bei einer Niederlage Berufung einlegen zu wollen.

© SZ vom 14.10.2104 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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