Gerichtsurteil:Mann attackiert Rentner mit Fleischklopfer

  • Ein Renter hat den 43-jährigen Gabor S. im vergangenen Juli in seine Wohnung eingeladen. Die beiden hatten sich über eine Internetplattform für homosexuelle Kontakte verabredet.
  • Während der Renter schlief, attackierte Gabor S. den Mann und verletzte ihn schwer. Der Täter raubte dem Mann dessen Handy und eine Goldkette.
  • Nun hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II Gabor S. wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub zu neun Jahren Haft verurteilt. Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord.

Von Andreas Salch, Dachau/München

Nach der brutalen Attacke auf einen Dachauer Rentner hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II den 43-jährigen Gabor S. wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Juli vergangenen Jahres seinem Opfer nacheinander mit Wucht eine volle Sektflasche sowie mit einem Fleischklopfer, einem Plastikregal und einem Barhocker auf den Kopf geschlagen. Der Rentner erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch. Laut dem Gutachten einer Gerichtsmedizinerin bestand dennoch keine konkrete Lebensgefahr. Gabor S. nahm das Urteil äußerlich ungerührt zur Kenntnis.

Der Angeklagte habe seinem Opfer "ganz erheblich psychisches und physisches Leid" zugefügt, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer Richter Martin Rieder bei der Urteilsbegründung. Der Rentner hatte Gabor S. über eine Internetplattform für homosexuelle Kontakte kennengelernt und in seine Wohnung eingeladen. In den frühen Morgenstunden des 12. Juli attackierte der Angeklagte den 65-Jährigen, der in seinem Bett lag und schlief. Die Wucht seiner Schläge war so groß, dass sowohl die Sektflasche als auch der Fleischklopfer zu Bruch gingen.

Rentner konnte den Täter nicht überwältigen

Der 65-Jährige hatte sich dennoch zur Wehr setzten können. Es kam zu einer Rangelei. Dabei versetzte Gabor S. dem Rentner mit einem Plastikgestell sowie mit einem Barhocker weitere Schläge. Der Angeklagte ließ schließlich von seinem Opfer ab, da er es nicht überwältigen konnte. Bevor S. die Wohnung verließ, raubte er eine Goldkette sowie das Handy des 65-Jährigen. Die Goldkette im Wert von 930 Euro löste er später in einem Leihhaus ein.

Nach der Tat war Gabor S. zurück nach München gefahren, wo er in der Wohnung eines Mannes in Haar wohnte. Um seine Identität zu verschleiern, hatte er vor der blutigen Attacke auf den Rentner seinen Account gelöscht, mit dem er sich auf der Internetplattform für homosexuelle Kontakte angemeldet hatte. Allerdings fanden die Ermittler später auf dem Rechner des Opfers ein Foto des 43-Jährigen, mit dem er sich auf der Internetplattform vorgestellt hatte. Laut Staatsanwaltschaft habe auch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bei den aufwendigen Ermittlungen entscheidend geholfen.

Der Täter befand sich in finanziellen Nöten

Nach Überzeugung des Gerichts hat Gabor S. den Kontakt zu anderen Männern nur gesucht, um sie auszurauben. Der 43-Jährige befand sich zum Zeitpunkt der Tat in finanziellen Nöten. Seine Versuche, mit dem Schmuggel von Zigaretten und der Einfuhr von Hundewelpen aus Ungarn an Geld zu kommen, waren fehlgeschlagen. Zum Arbeiten soll S. keine große Lust gehabt haben.

Der 43-Jährige hatte die Tat teilweise gestanden. Warum er auf den Rentner eingeschlagen habe, wisse er nicht, behauptete S. Doch dies glaubten ihm die Richter nicht. Die einzige vernünftige Erklärung für die brutale Attacke sei, dass der Angeklagte sein Opfer habe ausrauben wollen, stellte Richter Martin Rieder fest.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Haft wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Da Gabor S. von sich aus damit aufgehört hatte, den Rentner weiter zu attackieren, war Staatsanwältin Constanze Schneider vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt.

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