Prozess in München:Vermummter Demonstrant aus Zufall

  • Ein Münchner Schüler will nur zufällig in die Randale um den Wiener Akademikerball geraten sein.
  • Das Münchner Amtgericht glaubt ihm und verurteilt ihn zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an einem Vortrag im Stadtjugendamt München.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Vermummt mit Schal und Kapuze inmitten des "schwarzen Blocks" - und alles nur Zufall? Das Münchner Amtsgericht glaubte einem Münchner Schüler, nur zufällig in die Randale um den Wiener Akademikerball geraten zu sein. Es verurteilte den heute 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zwar wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Widerstands gegen Polizeibeamte - allerdings nur zu 48 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an einem Vortrag im Stadtjugendamt München, zum Thema Gewalt und ihre Folgen.

Der junge Mann hatte sich am 24. Januar 2014 in der österreichischen Hauptstadt aufgehalten, wo an diesem Tag der Wiener Akademikerball stattfand. Dieses Fest, zu dem die rechtspopulistische FPÖ einlädt, gilt als Treffpunkt der Burschenschafter und Rechten. In jedem Jahr kommt es deswegen im Innenstadtbereich zu Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Demonstranten aus dem linken Spektrum und der Polizei.

Der Schüler räumt die Taten ein

Der Münchner befand sich gegen 20.30 Uhr nahe dem Naturhistorischen Museum in einer Gruppe von fünf bis zehn Personen, er hatte sich eine Schal über Mund und Nase gebunden und eine Kapuze über den Kopf gezogen. Diese Gruppe griff nach Angaben von Zeugen uniformierte Polizeibeamte in Schutzkleidung an, die zu diesem Zeitpunkt ein Taxi, in dem Gäste des Akademikerballs saßen, gegen die Demonstranten abschirmten. Der Münchner warf eine Glasflasche in Richtung der Polizisten, verletzte dadurch aber niemanden.

Ein Beamter konnte ihn herausziehen und wollte die Personalien aufnehmen: Der Münchner versuchte sich loszureißen und schlug mit den Armen "rudernd" um sich, traf aber niemanden. Der Münchner räumt nun in der Verhandlung des Amtsgerichts München die Taten im Wesentlichen ein. Er gab an, dass er nicht zum "schwarzen Block" gehört habe, sondern erst später zu der Demonstration hinzugestoßen sei. Er habe mit den anderen gerufen "Burschis raus!". Er wollte damit seinen politischen Unmut über die Situation kundtun.

Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass bei dem jungen Mann zum Tatzeitpunkt noch "Reifeverzögerungen" vorlagen. Der Schüler lebte noch bei den Eltern. Das Gericht glaubte ihm auch, dass er nicht extra nach Wien gereist sei, um dort an Gewalttaten teilzunehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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