Gerichtsprozess:Erzieherin darf keine Pornos drehen

  • Die Diakonie hatte einer Erzieherin aus Bayern gekündigt, da sie in ihrer Freizeit Pornos drehte.
  • Die Erzieherin zog gegen die Kündigung vor Gericht.
  • Jetzt hat das Arbeitsgericht München geurteilt, dass die Kündigung rechtens war.

Die Diakonie Neuendettelsau durfte einer Erzieherin, die in ihrer Freitzeit Pornos dreht, kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht in München am Dienstag verkündet und damit das Urteil aus der ersten Instanz des Arbeitsgerichts Augsburg bestätigt.

Die sechste Kammer des Münchner Gerichts sah in dem privaten Verhalten der Klägerin eine "schwerwiegende sittliche Verfehlung", die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie "im Rahmen ihrer Sozialethik widerspricht". Die Diakonie sei zur ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Künzl. Eine Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen.

Erzieherin lehnte gütliche Einigung ab

Richter Künzl hatte in der knapp halbstündigen mündlichen Verhandlung noch versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Die Parteien sollten sich "für beide Seiten gesichtswahrend" auf eine ordentliche Kündigung zum 30. November 2014 einigen. Der Anwalt der Erzieherin, die in den Pornos unter dem Pseudonym "Julia Pink" mitspielte, lehnte jedoch nach einer kurzen Beratung mit seiner Mandantin ab: "Wir wollen auf jeden Fall eine Entscheidung."

Die 38-jährige Erzieherin war Anfang vergangenen Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Das Arbeitsverhältnis endete nach dem Urteil in erster Instanz Ende November vergangenen Jahres. Dagegen war die Erzieherin in Berufung gegangen. Sie hatte mehr als 15 Jahre bei dem evangelischen Sozialwerk gearbeitet.

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