Gericht:Student überredet seine Freundin zur Prostitution

  • Ein Münchner Student hat seine 20-jährige Freundin für sich anschaffen lassen. Zu einem zweiten Mädchen im Alter von 15 Jahren nahm er über Facebook Kontakt auf.
  • Ein Schöffengericht hat ihn nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihm wurde ein Geständnis zugute gehalten.

Von Christian Rost

Ein Student hat eine 15-Jährige und eine 20-Jährige zur Prostitution überredet und sich als eine Art Zuhälter im Nebenerwerb betätigt. Weil der 24-jährige Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte und die Frau und das Mädchen nach eigenen Angaben freiwillig mitgemacht hatten, verurteilte ihn ein Schöffengericht am Münchner Amtsgericht am Mittwoch lediglich zu einer Bewährungsstrafe. Der Student entschuldigte sich vor Gericht und richtete an die jüngeren Zuhörer im Saal den Appell, sich "nicht mit falschen Leuten" einzulassen.

Die Vorsitzende Richterin Ines Tauscher wollte diesen Satz des Angeklagten nicht unkommentiert stehen lassen. Nicht er sei in schlechte Gesellschaft geraten, hielt sie ihm vor: "Sie waren die schlechte Gesellschaft." Damit meinte die Richterin, dass der Student aus eigenem Antrieb via Facebook Kontakt zu jungen Frauen gesucht und diese dazu gebracht hatte, sich zu prostituieren.

Laut Anklage lernte der Student der Luft- und Raumfahrttechnik im Juni 2014 zunächst eine 20-Jährige kennen, woraus sich eine zweimonatige Beziehung ergab. Schließlich schlug der junge Mann, der finanzielle Probleme hatte, seiner Freundin vor, sich an Männer zu verkaufen. Er sagte ihr, dass er sogar fürchte, ins Gefängnis zu müssen.

Als potenzielle Freier sprach er dann gezielt Männer an, die als Angestellte reicher arabischer Touristen in München waren und in einer Shisha-Bar verkehrten, in der auch andere jungen Frauen käuflichen Sex anboten. Für seine Klientel schaltete der Student im Internet Anzeigen, seine Freundin bot er dort unter dem Namen "Lisa-Marie" an.

Meldeten sich Freier, wurden diese zum Hauptbahnhof bestellt, wo die 20-Jährige in deren Auto einstieg. Bei der Begegnung mit dem ersten Freier weigerte sich die junge Frau zunächst, den geforderten Oralverkehr für 100 Euro auszuüben. Der Student überredete sie aber, doch mit dem Mann wie verlangt an einen unbekannten Ort an der Stadtgrenze zu fahren.

Acht Wochen lang täglich Treffen mit Freiern

In der Folge vereinbarte der 24-Jährige für sie über bis zu acht Wochen hinweg fast täglich Termine mit Freiern und behielt einen Teil der Einnahmen von bis zu 600 Euro je Treffen für sich. Als sich seine Freundin weigerte, sich weiter zu prostituieren, drohte er damit, sie zu verlassen: Sie müsse weitermachen, damit er seine Rechnungen zahlen könne, sagte er.

Im Juli 2015 nahm der Student unter falschen Namen ebenfalls via Facebook Kontakt zu einer 15-Jährigen auf, die sich dort allerdings als 18-Jährige ausgab. Er vereinbarte ein Treffen mit ihr in einer Wohnung in Laim, die eine Kommilitonin von ihm bereits zur Ausübung der Prostitution im Nebenerwerb nutzte. Dort erzählte er seiner jungen Bekanntschaft, dass auch seine Freundin mit käuflichem Sex gutes Geld verdiene und schlug ihr vor, sich ebenfalls für "lustige Spielereien" zur Verfügung zu stellen.

Dazu zählten nach der Auffassung des Angeklagten auch härtere Sexualpraktiken. Nach kurzer Bedenkzeit willigte die Jugendliche ein und traf sich über mehrere Wochen hinweg in der Wohnung mit Männern. Bereits am ersten Tag führte ihr der Student zwei Männer in kurzer Abfolge zu. Für seine organisatorische Tätigkeit im Hintergrund verlangte er einen Anteil von einem Drittel bis zur Hälfte ihrer Einnahmen. Als er erfuhr, dass das Mädchen erst 15 Jahre alt ist, weigerte sich der Angeklagte, es weiter zu vermitteln.

Die Minderjährige trat einen großen Teil der Einnahmen an den 24-Jährigen ab

Obwohl er aus dem Geschäft ausstieg, gingen sowohl die Jugendliche als auch seine Ex-Freundin weiter der Prostitution nach. Gegen den Studenten wurde inzwischen wegen schweren Menschenhandels und dirigierender Zuhälterei ermittelt. Deswegen verurteilte ihn auch das Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen sowie 100 Stunden soziale Arbeit leisten.

Dem Urteil lag ein Deal mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft zugrunde. Verteidiger Richard Beyer betonte, dass sein Mandant keine Gewalt angewandt und auch nicht gedroht habe und forderte eine Bestrafung im "unteren Bereich".

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