Gericht:Sechs Jahre und drei Monate Haft: Mann zum zweiten Mal wegen Vergewaltigung verurteilt

  • Ein Mann hat eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung hinter sich. Dann verstößt er gegen das Verbot, Alkohol zu trinken und vergewaltigt erneut eine Frau.
  • Nun verurteilt ihn das Landgericht München zu sechs Jahren und drei Monaten Haft.
  • Obwohl ein Sachverständiger die Rückfallgefahr weiterhin für "moderat bis hoch" hält, verhängt das Gericht keine anschließende Sicherungsverwahrung.

Von Andreas Salch

Er hätte keinen Alkohol trinken dürfen. Das war Tinnapop K. zur Auflage gemacht worden, als er im November 2015 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Denn wenn der 26-Jährige anfängt zu trinken, neigt er dazu, Straftaten zu begehen. Doch das war dem Küchenhelfer offenbar egal, als er am Abend des 26. November vergangenen Jahres nach der Arbeit mit einem Freund loszog und mehrere Bars besuchte. Zuletzt eine thailändische Karaokebar am Rosenheimer Platz.

Dort lernte der Küchenhelfer eine 53-jährige Frau kennen. Als er morgens mit ihr draußen vor dem Lokal rauchte, ging er mit ihr in einen Hinterhof. Dort fiel er über sie her und vergewaltigte sie. Für die Tat verurteilte das Landgericht München I Tinnapop K. am Freitag zu sechs Jahren und drei Monaten Haft. Es hätte den 26-Jährigen noch härter treffen können. Denn er ist bereits wegen Vergewaltigung vorbestraft. Deshalb drohte ihm neben einer Haftstrafe auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Im Januar 2013 schon hatte der Küchenhelfer in einer Rotlichtbar in Geretsried eine Stripteasetänzerin in einem Separee vergewaltigt. Auch damals war er stark betrunken. Er hatte um die zwei Promille Alkohol im Blut. Das Landgericht München II verurteilte K. wegen Vergewaltigung damals zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Einem Sachverständigen, der ihn nach seiner neuerlichen Festnahme untersucht hatte, sagte er, er sei rückfällig geworden, weil er während der Haft nicht ausreichend therapiert worden sei.

"Es ist alles gemacht worden, was man machen kann", versicherte jedoch ein psychiatrischer Sachverständiger vor dem Landgericht München I am Freitag. Der Angeklagte leide unter einer Persönlichkeitsstörung. Die Gefahr, dass er nach der Entlassung aus dem Gefängnis rückfällig wird, sei "moderat bis hoch". Selbst bei einer erfolgreichen Therapie sei das Rückfallrisiko hoch. Trotz der negativen Prognose lägen die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aber noch nicht vor.

Denn der Angeklagte übernehme immerhin die volle Verantwortung für seine Tat, so der Forensiker. Außerdem bezichtige er das Opfer nicht, an dem Übergriff mit Schuld gewesen zu sein.

Tinnapop K. hatte die Frau vor der Karaokebar am Rosenheimer Platz zunächst in ein harmloses Gespräch verwickelt. Beim Rauchen erzählte sie ihm von familiären Problemen. Der Küchenhelfer tat so, als wolle er die 53-Jährige trösten und umarmte sie. Dabei habe er den Entschluss gefasst, sein Opfer zu vergewaltigen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Sie forderte sechs Jahre und zehn Monate Haft und sagte: "Ganz bewusst so wenig, weil der Angeklagte seinem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart hat." Tinnapop K. hatte bereits vor Beginn der Hauptverhandlung sämtliche Vorwürfe aus der Anklage eingeräumt. Das war nicht immer so.

Bei seiner Festnahme durch die Polizei, die ein Nachbar alarmiert hatte, bezeichnete der Küchenhelfer die 53-Jährige als "Hure". Nach der ersten Haft habe er gute Zukunftsaussichten gehabt, sagte Richter Frank Zimmer zu dem Angeklagten bei der Urteilsbegründung. "Es haben sich viele um Sie gekümmert. Aber Sie haben alles in Schmutz getreten." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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