Von E. Müller-Jentsch

Bürger müssen sich nicht gegen ihren Willen von sensationslüsternen Reportern heimsuchen lassen: Das hat das OLG München nun dem Privatsender Pro7 deutlich gemacht.

Bürger müssen sich nicht gegen ihren Willen von sensationslüsternen Reportern mit Fernsehkameras heimsuchen lassen: Was selbstverständlich klingt, hat der Presse-Senat des Oberlandesgerichts München dem Privatsender Pro7 deutlich gemacht.

Bild vergrößern

Mit solchen Szenen - auf diesem Bild bewusst verwischt dargestellt - musste sich der Münchner in Unterhose im Fernsehen vorführen lassen. (© Foto: oh)

Anzeige

Die Richter forderten die Unterföhringer TVGmbH auf, ihr Rechtsmittel gegen ein Schmerzensgeld-Urteil der ersten Instanz zurückzunehmen, da die Berufung "ohne Aussicht auf Erfolg" sei. Jürgen Leske, Anwalt eines von dem Sender bloßgestellten Münchners, sagt zu dem OLG-Beschluss: "Es ist nicht übertrieben, ihn als eine Ohrfeige gegen Pro7 zu bezeichnen."

Die Sendung "Galileo" hatte die Arbeit einer Münchner Gerichtsvollzieherin dokumentieren wollen. Nach zahlreichen Anläufen, bei denen sich Schuldner aber nicht vor laufender Kamera präsentieren wollten, stand bei der Kuckuck-Kleberin ein Mann auf der Liste, gegen den wegen einer unbezahlten Handy-Rechnung ein Haftbefehl vorlag. Doch dieser Mann, ein Kurierfahrer, war nicht daheim. Vielmehr hatte er einem slowakischen Bekannten erlaubt, die Wohnung für ein Mittagschläfchen zu benutzen.

Als nun die Gerichtsvollzieherin in Begleitung von Polizeibeamten und dem Kamera-Team durch einen Schlosser die Wohnungstür öffnen ließ, wurde der unbeteiligte Mann völlig überrascht: Aus dem Schlaf seiner Schicht-Pause gerissen, stand er verstrubbelt und in Unterhose im Visier der Kamera.

Sofort forderten die Beamten, seinen Pass zu sehen. Dabei war deutlich zu hören, wie er seinen Namen nennen musste. Dass er gleich bei zwei Sendeterminen so einem breiten Publikum präsentiert worden war, erfuhr der Mann allerdings erst durch den Anruf eines Bekannten: "Du warst gerade im Fernsehen und hast ausgesehen wie ein Penner." Daraufhin klagte der Betroffene gegen Pro7 auf Schmerzensgeld.

Wie berichtet, hatte in erster Instanz das Landgericht Münchenden Sender zur Zahlung von 5500 Euro verurteilt. Nach Ansicht der 9.Kammer habe das TV-Team eine Situation ausgenutzt, die den objektiven Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfülle: "Während der Haftbefehl gegenüber dem Schuldner das Betreten der Wohnung durch die Gerichtsvollzieherin und die Polizeibeamten rechtfertigte, so gilt dies nicht für das Kamera-Team von Pro7", heißt es im Urteil.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt In Unterhose vor der Kamera
  2. In Unterhose vor der Kamera
Leser empfehlen