Bürger müssen sich nicht gegen ihren Willen von sensationslüsternen Reportern heimsuchen lassen: Das hat das OLG München nun dem Privatsender Pro7 deutlich gemacht.
Bürger müssen sich nicht gegen ihren Willen von sensationslüsternen Reportern mit Fernsehkameras heimsuchen lassen: Was selbstverständlich klingt, hat der Presse-Senat des Oberlandesgerichts München dem Privatsender Pro7 deutlich gemacht.
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Mit solchen Szenen - auf diesem Bild bewusst verwischt dargestellt - musste sich der Münchner in Unterhose im Fernsehen vorführen lassen. (© Foto: oh)
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Die Richter forderten die Unterföhringer TVGmbH auf, ihr Rechtsmittel gegen ein Schmerzensgeld-Urteil der ersten Instanz zurückzunehmen, da die Berufung "ohne Aussicht auf Erfolg" sei. Jürgen Leske, Anwalt eines von dem Sender bloßgestellten Münchners, sagt zu dem OLG-Beschluss: "Es ist nicht übertrieben, ihn als eine Ohrfeige gegen Pro7 zu bezeichnen."
Die Sendung "Galileo" hatte die Arbeit einer Münchner Gerichtsvollzieherin dokumentieren wollen. Nach zahlreichen Anläufen, bei denen sich Schuldner aber nicht vor laufender Kamera präsentieren wollten, stand bei der Kuckuck-Kleberin ein Mann auf der Liste, gegen den wegen einer unbezahlten Handy-Rechnung ein Haftbefehl vorlag. Doch dieser Mann, ein Kurierfahrer, war nicht daheim. Vielmehr hatte er einem slowakischen Bekannten erlaubt, die Wohnung für ein Mittagschläfchen zu benutzen.
Als nun die Gerichtsvollzieherin in Begleitung von Polizeibeamten und dem Kamera-Team durch einen Schlosser die Wohnungstür öffnen ließ, wurde der unbeteiligte Mann völlig überrascht: Aus dem Schlaf seiner Schicht-Pause gerissen, stand er verstrubbelt und in Unterhose im Visier der Kamera.
Sofort forderten die Beamten, seinen Pass zu sehen. Dabei war deutlich zu hören, wie er seinen Namen nennen musste. Dass er gleich bei zwei Sendeterminen so einem breiten Publikum präsentiert worden war, erfuhr der Mann allerdings erst durch den Anruf eines Bekannten: "Du warst gerade im Fernsehen und hast ausgesehen wie ein Penner." Daraufhin klagte der Betroffene gegen Pro7 auf Schmerzensgeld.
Wie berichtet, hatte in erster Instanz das Landgericht Münchenden Sender zur Zahlung von 5500 Euro verurteilt. Nach Ansicht der 9.Kammer habe das TV-Team eine Situation ausgenutzt, die den objektiven Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfülle: "Während der Haftbefehl gegenüber dem Schuldner das Betreten der Wohnung durch die Gerichtsvollzieherin und die Polizeibeamten rechtfertigte, so gilt dies nicht für das Kamera-Team von Pro7", heißt es im Urteil.
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endlich mal ein winziger Silberstreif am Horizont des Verblödungsfernsehens.
"Wie berichtet, hatte in erster Instanz das Landgericht Münchenden Sender zur Zahlung von 5500 Euro verurteilt."
Als ob das dem Sender wehtun würde. Der Betrag ist eher eine Aufmunterung zum Weitermachen.
Aber da steht doch ganz klar Pressefreiheit versus Wahrung der Privatsphäre!
Selbstverständlich sollte die Presse im ÖFFENTLICHEN Raum die Freiheit haben zu berichten und selbstverständlich sollte ein investigativer Journalismus auch in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse herum "wühlen" dürfen. Das ist grundsätzlich gut. Klar - es stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre liegt, wenn man auch Privatwirtschaft etc. einbeziehen möchte.
Doch sollte doch die private Wohnung geschützt sein! Nicht umsonst bedarf es u.U. eines richterlichen Durchsuchungsbefehls, um die Privatsphäre zu durchleuchten. Zwei Polizisten mit 4 Augen an der Wohnungstür sind da auch noch einmal in andere Kategorien einzustufen als eine Kamera mit "Millionen Augen".
Spinnen wir mal ein absurdes(?) Szenario: Das fernsehen finanziert Sondereinsatzkommandos im Stile einer GSG9 mit livegeschalteten Kameras auf dem Kopf - Berichterstattung à la Irakkrieg, aber in unseren Städten. Je mehr Einsätze, desto mehr Werbeumsatz... Bald schon kann jeder kleine Steuerbetrüger mit Journazisten (Jounalist + Polizist) rechnen, die für ordentlich reißerischen Stoff im Fernsehen sorgen. Damit ist keinen gedient bzw. wird das ganze Leben zu einem einzigen Dschungelcamp.
Witzigerweise ist mir aufgefallen, dass sich im Wort Journazisten auch das Wort NAZI verbirgt: JourNAZIsten. Darauf sollte gar nicht so rumgeritten werden. Aber es gab nicht nur bei den Nazis die Tendenz die Würde des Individuum unter das der Allgemeinheit zu stellen - was ja passieren würden, wenn die Persönlichkeitsrechte UNTER die Rechte der Medien (unter dem Gewand der Pressefreiheit) gestellt würden.
Aber tatsächlich war die harte Verquickung von Investigation und Exekutive noch immer gruselig in der Geschichte (Stasi, Nazis ...). Da kehrt sich um, was mit der "zahnlosen" Presse in Russland gemeint ist.
Ich lebe lieber mit ein paar Gefahren mehr! Anstatt mich zu einem gläsernen Menschen machen zu lassen - anstatt Infos über mich preis geben zu müssen unter dem Deckmantel, die Welt werde sicherer dadurch!
Wir vergessen oftmals, dass immer jemand bereit sein muss, die Drecksarbeit zu machen. In diesem Fall die Kameraarbeit. Immerhin könnte ein Kameramann sagen: nein, das tue ich nicht. Aber in dieser Zeit der Turbomedien ist alles opportun, was Geld bringt. Und so ein Einbruch in die Privatsphäre mit einem Unterhosenmann im Bild, das ist doch immer etwas für die privaten Schmuddelsender, die ihren Schund heuchlerisch als Information verkaufen. Wäre noch zu klären, was der Sender der Gerichtsvollzieherin zugesteckt hat, die diese Aufnahmen erst ermöglichte. M. E. ist die Strafe viel zu gering ausgefallen. Eine Buße, die von den Programmmachern persönlich zu entrichten wäre, könnte dieses Treiben eventuell bremsen. Ein frommer Wunsch in einer schamlosen Zeit.
Natürlich liegt mit der über den Äther gegangenen Namensnennung ein schwerer handwerklicher Fehler vor, allerdings sollten alle selbstgerechten Gutmenschen hier nicht übersehen das für Demokratien eine liberale Pressefreiheit wichtig ist. Wenn man je miterlebt hat wie schwierig eine Berichterstattung über Betrüger und deren Enttarnung inclusive der Dokumentation der Untätigkeit der "anderen" drei Mächte in diesem Land ist, sollte sich wirklich fragen ob wir nicht im Gegenteil zu strenge Persöhnlichkeitsrechte haben.
Natürlich wäre es möglich den ganzen Tag Astrid Lindgren Filme auszustrahlen, und gute Laune - die Welt ist ja nur rosa Filmchen - auszustrahlen, eine politische Mehrheit für den Vorschlag wäre schnell gefunden.
Wenn das tägliche Leben und die Arbeit der Exekutive nicht mehr dokumentiert werden kann/darf, kann auch keine öffentliche Meinungsbildung mehr stattfinden, von der Möglichkeit Korruption und Amigotum zu vertuschen gar nicht zu reden.
So verurteilenswert der unvorsichtige Umgang mit dem Namen ist (hier mangelt es oft an Ausbildung, um genaues Rechtswissen), hier wurde eine Einwilligung gegeben, wie stellen Sie sich denn eine Berichtserstattung sonst vor, oder besser diesen Teil des Lebens totschweigen?
Am ende haben wir eine zahnlose Presse a la Russland und ja Usa. Sie schiessen hier auf die eventuell richtigen, und treffen am Ende die falschen, eine wichtige Säule der Demokratie
Abgesehen davon tut sich ein Schreiberling (ja auch der Verfasser dieses Artikels) natürlich leichter, da er ja nicht vor Ort sein muss, er braucht keine Bilder, ihm reicht es einen Artikel aus hören/sagen zu generieren, so einfach hat es das Fernsehen nicht.
Ich habe eher den Eindruck hier sollte im Nachhinein noch etwas mehr Einkommen für einen Burgerbrater generiert werden, Pro7 hats ja.
Meine 10cent zu diesem Thema.
Paging