Gericht:Massiv in Angst versetzt

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42-Jähriger hortet Waffen, wird aber wegen Stalkings verurteilt

Von Christian Rost

Ein ehemaliger Münchner Rechtsanwalt ist am Montag wegen Bedrohung und Nachstellung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die 12. Strafkammer am Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige zwei ehemalige Studienkolleginnen beziehungsweise deren Familien massiv in Angst versetzt hatte. Nicht nachgewiesen werden konnte dem Juristen die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Mann sich eine Chemikaliensammlung zugelegt hatte, um im Fall der Erstürmung seiner Wohnung durch die Polizei alles in die Luft jagen zu können. Zuvor hatte die Polizei die Wohnung schon einmal durchsucht gehabt - im Jahr 2008 wegen Waffendelikten.

Anklagevertreter Peter Preuß forderte in seinem Plädoyer eine vierjährige Haftstrafe und die Unterbringung des Ex-Anwalts in der Psychiatrie. Verteidiger Adam Ahmed verlangte einen Freispruch. Ahmed argumentierte, dass schon der Zeitraum vom Kauf der Chemikalien 2008 bis zur Festnahme des Mannes im Jahr 2013 zu groß sei, um von einem gezielten Anschlag ausgehen zu können. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Hense schloss sich dieser Sichtweise an.

Für das milde Urteil war aber auch ein zweifelhaftes psychiatrisches Gutachten eines Sachverständigen über den Angeklagten ausschlaggebend. Der Gutachter ging davon aus, dass bei dem Mann eine organisch bedingte psychische Störung vorliege und er deshalb als gefährlich für die Allgemeinheit angesehen werden müsse. Mehrere Fachärzte des Isar-Amper-Klinikums, wo der Angeklagte seit August 2013 bis Anfang April dieses Jahres vorläufig untergebracht war, attestierten ihm indes keine organische Störung. Auch eine von Gericht beauftragte psychologische Sachverständige kam zu diesem Ergebnis, weshalb das Gutachten des Gerichtspsychiaters letztlich "inakzeptabel" war, wie Verteidiger Ahmed sagte. Er kritisierte weiter: "Der Psychiater hätte seinen Fehler erkennen und korrigieren müssen."

Unabhängig davon wurde der Ex-Anwalt des Stalkings für schuldig befunden. Einer früheren Studienkollegin - er war der Patenonkel ihres Sohnes - schickte er Drohbriefe, nachdem die Familie den Kontakt zu ihm wegen seines merkwürdigen Verhaltens abgebrochen hatte. Zu einer anderen Ex-Studienkollegin war er aufdringlich. Er reiste ihr sogar in den Urlaub nach Ägypten nach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© SZ vom 14.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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