Der Münchner Neonazi Martin Wiese wird vorerst nicht aus dem Gefängnis entlassen. Das OLG München lehnte einen Antrag Wieses ab, ein Drittel seiner siebenjährigen Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Der nach dem vereitelten Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum in München zu sieben Jahren Haft verurteilte Neonazi Martin Wiese bleibt im Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnte nach Mitteilung vom Donnerstag den Antrag des damaligen Kopfs der rechtsextremen "Kameradschaft Süd" ab, den Strafrest nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung auszusetzen. Dies sei "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit" nicht zu verantworten, hieß es zur Begründung. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Bild vergrößern

Neonazi Martin Wiese wartet am 4. Mai 2005 in einem Münchner Gerichtssaal auf sein Urteil. (© Foto: ap)

Anzeige

Wieses politische Einstellung sei nach wie vor von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt, hieß es in dem auf 17. April 2008 datierten Beschluss. Das Gericht erkenne keinen "dauerhaften charakterlichen Wandel". Weitere Straftaten seien zu befürchten. Die für eine vorzeitige Haftentlassung erforderliche günstige Prognose könne nicht gestellt werden. Wiese könne im Laufe seiner Haft noch weitere Anträge stellen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass er vorzeitig entlassen werde, sagte eine Gerichtssprecherin.

Wiese war im Mai 2005 unter anderem wegen der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das Gericht urteilte damals, es sei Ziel des Kreises um Wiese, das demokratische System in Deutschland zu beseitigen und durch eine Staatsform nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen.

Wiese und weiteren Mitgliedern der rechtsextremistischen "Kameradschaft Süd" wurde auch vorgeworfen, einen Anschlag am Tag der Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München am 9. November 2003 geplant zu haben. Konkrete Pläne dafür hatten die Terroristen nach Ansicht des Gerichts aber nicht.

Leser empfehlen 

(sueddeutsche.de/ddp/dpa)