Prozess:47-Jähriger hat Frau auf Parkbank missbraucht

  • Ein Mann vergriff sich im Sommer mitten in Haidhausen auf einer Parkbank an eine bewusstlosen Frau.
  • Vor dem Münchner Schöffengericht stritt er die Tat nun zunächst ab.
  • Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten Alkoholmissbrauch, Spielsucht und "manisch-depressive Episoden".
  • Er wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Christian Rost

Passanten trauten ihren Augen kaum, als sie am 10. Juli 2015 am Weißenburger Platz in Haidhausen vorbeikamen. Ein Mann machte sich gegen 20.30 Uhr auf einer Parkbank am völlig entblößten Gesäß einer offensichtlich bewusstlosen Frau zu schaffen. Zudem schlug er sie mit Fäusten. Ein Lehrer, zufällig Zeuge der Szenerie, eilte der 55-Jährigen zu Hilfe und verfolgte den davonlaufenden Täter. Eine Polizeistreife bekam Mario G. (Name geändert) schließlich zu fassen. Seither saß er in Untersuchungshaft. Wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen musste sich der 47-Jährige nun am Münchner Amtsgericht verantworten.

G. stritt in der Verhandlung vor dem Schöffengericht zunächst ab, was ihm der Staatsanwalt Markus Michl vorhielt: Dass er die Frau sexuell missbraucht und mit seinen Schlägen gegen den Kopf erheblich verletzt habe. Der Angeklagte behauptete, er habe die Frau mit den Schlägen nur wach bekommen wollen: "Ich geriet in Panik, ich wusste nicht was ich machen soll."

Der wegen psychischer Probleme arbeitsunfähige G. hatte die Angestellte an jenem Tag zufällig am Weißenburger Platz getroffen. Sie kamen über ihren Hund ins Gespräch, mit dem die Frau unterwegs war. Mario G. war auf dem Weg, um irgendwo "ein bisschen zu feiern", blieb dann aber bei seiner neuen Bekanntschaft auf einer Bank sitzen. Sie sei nicht abgeneigt gewesen, etwas zu trinken, sagte G., also habe er in einem Supermarkt zwei Flachmänner für die Dame und zwei Flaschen Bier für sich gekauft. Als die Frau den Wodka getrunken hatte, sackte sie bewusstlos zur Seite. Die Sachverständige Bettina Zinka von Institut für Rechtsmedizin errechnete bei der Frau einen Wert von 3,3 Promille.

G. behauptete weiterhin, er habe die Frau nicht ausgezogen. Dann besann er sich aber, als ihn der Staatsanwalt darauf hinwies: "Wenn man das Gericht mit der Unwahrheit bedient, kommt das schlecht an." Auf Anraten seines Verteidigers Werner Maier legte G. schließlich ein Geständnis ab, meinte aber, sich an Details der Tat nicht mehr erinnern zu können. Einen totalen Filmriss hatte das Opfer. Die Angestellte erkannte G. nicht wieder und konnte dem Gericht auch nicht erklären, wie sie auf einen so hohen Alkoholwert gekommen war: Sie habe kein Alkoholproblem und sie trinke nur "gelegentlich". Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann ließ diese Aussage unkommentiert.

Der psychiatrische Sachverständige Cornelis Stadtland stellte auch bei dem Angeklagten Alkoholmissbrauch fest, dazu eine Spielsucht und "manisch-depressive Episoden". Mehrfach war G. deswegen in psychiatrischer Behandlung, auf seine Schuldfähigkeit wirkte sich dies letztlich aber nicht aus. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung: G. sei so massiv aufgetreten, dass sich Spaziergänger aufgefordert gefühlt hätten, einzugreifen, so Michl. Der Verteidiger sprach von einem "Missverständnis", ausgelöst durch eine "Alkoholeuphorie". Letztlich kam aber auch der Anwalt zu dem Schluss, dass sein Mandant mit dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß noch gut fährt und schloss sich der Forderung an. Das Urteil des Schöffengerichts fiel entsprechend aus.

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