Gericht entscheidet:Münchner Hofbräukeller muss die AfD bewirten

Hofbräukeller in München

Im Hofbräukeller findet diesen Freitag nun doch eine Parteiveranstaltung der AfD statt.

(Foto: dpa)
  • Das Münchner Landgericht hat entschieden: Die Wirte des Hofbräukellers dürfen die AfD nicht vor die Tür setzen.
  • Bei der Veranstaltung soll auch Frauke Petry auftreten.
  • Wirt Ricky Steinberg hatte die Veranstaltung ursprünglich akzeptiert. Nach dem Parteitag sagte er der AfD ab.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Die Wirte des Hofbräukellers am Wiener Platz dürfen der AfD nicht die Tür weisen. Das Münchner Landgericht hat am Donnerstagmorgen eine einstweilige Verfügung erlassen: "Die Steinberg Gastronomie GmbH ist verpflichtet", dem AfD-Kreisverband München Ost am Freitag und Samstag den Festsaal und das Reiterzimmer zu überlassen. Die rechtspopulistische Partei erwartet dort rund 420 Personen, denn bei der Veranstaltung soll auch die Bundesvorsitzende Frauke Petry auftreten.

Die 14. Zivilkammer geht davon aus, dass Wirt Ricky Steinberg den am 28. April geschlossenen Mietvertrag unter den derzeitigen Umständen nicht wirksam kündigen konnte. Der Gastronom hatte seinen Rückzieher mit der Angst vor Ausschreitungen begründet. Er verwies in dem nicht öffentlichen Eilverfahren auf die gewalttätigen Ausschreitungen beim Parteitag der AfD in Stuttgart.

Es müsse davon ausgegangen werden, meint er, dass vor seiner Gaststätte "mit einer erheblichen Zahl von friedlichen und/oder gewalttätigen Gegendemonstranten gerechnet werden muss". Ein Sicherheitskonzept könne er in der kurzen Zeit nicht mehr entwerfen. Die Vorauszahlung für die Saalmiete hat Steinberg nach eigenen Angaben bereits an die AfD zurückgezahlt.

Der Wirt Ricky Steinberg hat sich noch nicht entscheiden, ob er Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegt. Er ist "enttäuscht, dass die Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht so sehen. Wir sehen das aber sehr wohl so." Sollte die AfD am Freitag kommen, will Steinberg wie vom Gericht vorgegeben den Vertrag komplett erfüllen. Da wolle man sich nichts nachsagen lassen - es soll also Essen und Trinken geben.

Der Wirt sorgte sich auch um seine unbeteiligten Gäste: Die Besucher im Erdgeschoss des Hofbräukellers oder im Biergarten würden sich gewiss "aufgrund des massiven Polizeiaufgebots und der zu erwartenden Gegendemonstranten weder wohl fühlen, noch Gemütlichkeit verspüren".

Das Gericht bewertet die Situation jedoch anders. Gekündigt werden dürfe der Mietvertrag nach den eigenen Geschäftsbedingungen lediglich bei einem "begründeten Anlass". Bloße Mutmaßungen und Befürchtungen seien da nicht genug, meint das Gericht, "sondern es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine objektiv bestehende Gefährdungslage benannt werden".

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