Gericht entfernt zwei Beamte:Zwei Polizisten entlassen

Das Verwaltungsgericht hat zwei Münchner Polizisten aus dem Dienst "entfernt". Der eine hatte 400 Kinderpornos auf dem PC, der andere Geld unterschlagen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Gleich zwei Beamte aus dem Münchner Polizeipräsidium sind am Montag auf die Straße gesetzt worden: Beide Polizisten hatten nach Meinung des Verwaltungsgerichts so schwere Verfehlungen begangen, dass sie aus dem Dienst "entfernt" werden müssen.

Gericht entfernt zwei Beamte: Zwei Münchner Polizisten haben so schwere Verfehlungen begangen, dass sie aus dem Dienst "entfernt" werden mussten.

Zwei Münchner Polizisten haben so schwere Verfehlungen begangen, dass sie aus dem Dienst "entfernt" werden mussten.

(Foto: Foto: dpa)

Bei einem 31-jährigen Polizeiobermeister, der ausgerechnet auch noch als Jugendbeamter eingesetzt worden war, hatten Kripobeamte bei einer Hausdurchsuchung Kinderpornos auf dem privaten Computer gefunden. Mehr als 400 einschlägige Bilddateien zeigten den Missbrauch von fünf bis zwölfjährigen Mädchen und sogar einem erst 18 Monate alten Jungen.

"Ich wusste nichts von diesen digitalen Fotos", beteuerte der Polizist bis zum Schluss. Er habe im Internet lediglich nach legalen Pornos gesucht: Bei dieser Gelegenheit seien ihm die Bilder wahrscheinlich ohne sein Wissen auf den PC geladen worden, meinte er. Die strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro habe er nur akzeptiert, um eine gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden und so "Schaden vom Dienstherrn abzuwenden".

Ein solch schwerer Gesetzesverstoß erfordere die Höchstmaßnahme, stellte trotz dieser Beteuerungen die Disziplinarkammer fest. Angesichts des erheblichen Umfangs an einschlägigen Dateien ging das Gericht davon aus, dass der Beamte "am Kindesmissbrauch mitgewirkt" und dadurch das Vertrauen des Dienstherrn und der Öffentlichkeit in solch einen Staatsdiener zerstört habe.

Teilweise recht nebulös waren die Vorwürfe gegen einen anderen Polizeiobermeister, dem man angesichts seiner Nebentätigkeit als Autohändler zunächst von Kontakten ins Rotlichtmilieu, über Körperverletzung bis hin zu Betäubungsmitteldelikten allerhand unterstellt hatte - all dieser Verfahren waren dann aber eingestellt worden. Letztlich zum Verhängnis wurde dem Polizisten, der zu diesem Zeitpunkt schon jahrelang vom Dienst suspendiert war, der Geldbeutel eines Taxifahrers: Der Chauffeur hatte seine Börse mit 739,50 Euro Tageseinnahmen an einer Tankstelle verloren - und der Polizist fand sie und nahm das Geld an sich. Eine Überwachungskamera der Tankstelle soll ihn dabei gefilmt haben. Wegen Unterschlagung wurde er daraufhin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt.

Die Disziplinarkammer meinte nun, allein diese Fundunterschlagung reiche schon für die Entfernung aus dem Dienst: "Ein Polizist, der so etwas macht, ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln." Dass der Beamte obendrein noch dienstliche Möglichkeiten zur Abfrage von Personendaten privat genutzt hatte, trug weiters zu dem harten Urteil bei.

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