Prozess:Altwarenhändler streitet mit Polizei um beschlagnahmten Schmuck

  • Die Polizei und ein Altwarenhändler streiten vor Gericht über beschlagnahmten Schmuck.
  • Die Kripo hält die Stücke für Hehlerware, kann dies aber nicht beweisen.
  • Der Altwarenhändler hingegen behauptet, es handle sich um Familienschmuck oder um Stücke, die er bei Wohnungsauflösungen erworben habe.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Seit Jahren sitzt die Münchner Polizei auf einem Berg von Schmuck, den sie bei einem Wohnungsentrümpler und Flohmarkthändler sichergestellt hat. Die Kripo ist sich sicher, dass diese Preziosen Hehlerware sind und aus Wohnungseinbrüchen stammen - aber beweisen kann sie es nicht. Nun will der Altwarenhändler die wertvollen Stücke vor dem Verwaltungsgericht herausklagen - zumindest in erster Instanz mit Erfolg.

Es geht um viele Perlenketten, Colliers, Ringe und Uhren der unterschiedlichsten Größen und Modestile - aufgelistet in mehreren eng beschriebenen Seiten in den Ermittlungs- und Prozessakten. Den Wert der Schmuckstücke hat zwar niemand konkret festgestellt, aber es geht um etliche Zehntausend Euro. Gefunden wurde alles 2007 in der Wohnung und im Keller eines Münchner Altwaren- und Flohmarkthändlers. Die Polizei hatte die Immobilie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen bundesweit agierende Einbrecher durchsucht und dabei auch noch 11 00 Euro Bargeld, eine halbautomatische Pistole, einen geladenen Trommelrevolver und Munition entdeckt. Angeklagt worden war der Mann daraufhin wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und unerlaubten Waffenbesitzes. Es erfolgte aber lediglich eine Verurteilung wegen des Waffendelikts - neun Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Besitzverhältnisse sind überwiegend ungeklärt

Nur wenige Schmuckstücke, etwa eine Chopard-Uhr, konnten Einbrüchen in Düsseldorf zugeordnet werden. Bei den meisten Preziosen sind die Besitzverhältnisse bis heute ungeklärt. Die Polizei will sie nun versteigern und den Erlös öffentlichen Einrichtungen zugute kommen lassen. Gewöhnlich wird eine derartige "Verwertung" von Wertsachen, für die keine rechtmäßigen Eigentümer ermittelt werden können, von der Strafjustiz angeordnet. Dass dies in diesem Fall unterblieben ist, wirft bisher ungeklärte Rechtsfragen auf: Kann auf dem Verwaltungsweg nachgeholt werden, was eigentlich nur über das Strafrecht zulässig ist?

Der Altwarenhändler behauptet, es handle sich um Familienschmuck oder um Stücke, die er bei Wohnungsauflösungen erworben habe. Die Polizei glaubt ihm kein Wort. Obwohl sie den Gegenbeweis schuldig bleibt, will sie verhindern, dass ein mutmaßlicher Täter die Früchte einer Tat, die man ihm unterstellt, genießen kann. Kläger-Anwalt Michael Völkl hält diese nun angekündigte "Verwertung" für rechtswidrig und trifft damit bei der 7. Kammer auf offene Ohren. Obwohl das Gericht "davon ausgeht, dass die Schmuckstücke zu unrecht erworben wurden", wie die Vorsitzende erklärte, sieht es dennoch im Polizeiaufgabengesetz keine Rechtsgrundlage für eine derartige "Vermögensverschiebung".

Das Gericht kündigte deshalb an, dem klagenden Händler recht zu geben - der Polizei soll im Gegenzug aber ausdrücklich die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ermöglicht werden, damit dieses pikante Rechtsproblem endlich obergerichtlich geklärt werden kann.

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