Geplanter Infostand:AfD klagt gegen Corso-Leopold-Verbot

Viele Parteien dürfen Info-Stände beim Münchner Straßenfest Corso Leopold in Schwabing am Wochenende aufstellen, die AfD aber nicht. Da der Partei kein Stand genehmigt worden ist, hat sie am Dienstag Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München I gestellt. Denn der Trägerverein des Festivals habe die Partei wissen lassen, schreibt sie in einer Presseerklärung, dass die AfD in diesem Jahr aus politischen Gründen unerwünscht sei. "2015 war die AfD noch unbeanstandet mit einem Stand beim Corso Leopold dabei", sagt der München-Süd-Kreisvorsitzende Wolfgang Wiehle.

Die Rechtsanwälte Joachim Gaub und Eberhard Gloning sollen per Gerichtsentscheidung den Corso-Vorstand Ekkehard Pascoe dazu verpflichten, 18 Quadratmeter für zwei Faltzelte mit Tischen und Stühlen bereitzustellen. Dort soll Werbematerial verteilt werden. Rechtsanwalt Gloning: Da dem Verein der öffentliche Grund für das Fest nur anvertraut ist, müsse er sich, wie die öffentliche Hand, an Grundrechte halten - er sei "verpflichtet, alle Parteien, welche nicht verfassungsrechtlich verboten sind, gleich zu behandeln."

Bekäme die AfD recht, müsste sogar die Partei selbst die Verfügung an den Corso-Leopold-Veranstalter weiterreichen, weil der offiziell an dem Verfahren gar nicht beteiligt ist. Mit einer Entscheidung ist an diesem Donnerstag zu rechnen.

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