Geplante Asylbewerberunterkunft:Putzbrunner Bürgerbegehren ist zulässig

"Lehrstunde in Sachen Demokratie für den Bürgermeister": Ein Gericht hebt einen Beschluss der Gemeinde Putzbrunn auf, die ein Bürgerbegehren gegen ein Asylbewerberheim verhindern wollte. Bürgermeister Klostermeier zeigt sich dennoch entspannt: Er hat sein Ziel erreicht.

Von Stefan Galler

Die Gemeinde Putzbrunn hat zu Unrecht ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Mittwoch wäre das Begehren, mit dem die Initiatoren den Bau eines Asylbewerberheims im Ortsteil Waldkolonie verhindert hätten, sehr wohl rechtlich zulässig gewesen. Das Begehren, das inhaltlich ein Bauleitplanverfahren zum Ziel hatte, war vom Putzbrunner Gemeinderat am 30. April mit 13:6 Stimmen abgewiesen worden.

Hintergrund der damaligen Debatte war das Ansinnen des Landkreises, als Eigentümer des 36.000 Quadratmeter großen Grundstücks ein Flüchtlingsheim zu errichten. Als entsprechende Pläne bekannt wurden, gründete sich zunächst die Bürgerinitiative Putzbrunn/Ottobrunn (Bipo), die sich die "gerechte Verteilung von Asylbewerbern im gesamten Landkreis" auf die Fahnen schrieb. Vertreter dieser Initiative hatten das Bürgerbegehren formuliert.

Nachdem die für einen Bürgerentscheid notwendigen 480 Unterschriften klar übertroffen worden waren - 786 Putzbrunner stimmten für einen solchen Entscheid -, stoppte der Gemeinderat die Initiative: In der Begründung des Bürgerbegehrens seien falsche Tatsachen aufgeführt, die die Willensbildung beeinflussten, so die Argumentation von Bürgermeister Edwin Klostermeier (SPD) und seinen Mitstreitern.

"Wir neigen dazu, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären"

Dieser Auffassung folgte die Vorsitzende Richterin, Gertraud Beck, bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München am Mittwochnachmittag nicht. "Wir neigen dazu, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären", sagte die Richterin und überließ es der Gemeinde, den Weg dafür freizumachen. Sollte Klostermeier hierfür vom Gemeinderat Zustimmung erhalten, wäre ein Urteilsspruch nicht nötig, so Beck, Gerichts- und Verfahrenskosten habe die Gemeinde dennoch zu tragen.

Die beiden Hauptargumente des Gemeinderats, dem Bürgerbegehren die Zulässigkeit abzusprechen, wurden von der Richterin entkräftet: Einerseits hatten sich die Politiker an der falschen Aussage gestoßen, 20.000 Quadratmeter des betroffenen Grundstücks würden "auf Bannwald entfallen". Auch wenn die Anwältin der Gemeinde Putzbrunn, Kerstin Reckenthäler, erklärte, der Begriff Bannwald würde beim Bürger "Unwohlsein" schüren, kam Beck zu einem anderen Ergebnis: "Eine derartige Falschbezeichnung ist unschädlich für die Willensbildung beim Bürger", befand sie.

Der zweite Punkt, der von den Räten moniert worden war, betraf die Formulierung in der Begründung des Bürgerbegehrens, wonach "es nicht angehen" könne, dass "Bauvorhaben dieser Größenordnung (...) über die Köpfe der Gemeindeeinwohner hinweg zwischen Landrätin und Bürgermeister vereinbart werden". Beck bezeichnete zwar die Wortwahl als nicht schön, konnte jedoch den Fehler in der Aussage nicht finden: "Es stimmt doch, dass es zu Absprachen kam. Das ist ja auch die Aufgabe der Gemeinde", sagte sie.

Die Initiatoren triumphieren

Bürgermeister Klostermeier zeigte sich trotz des für ihn und den Gemeinderat negativen Ausgangs der Verhandlung entspannt: "Wir sind zufrieden, schließlich ist unser ursprüngliches Ziel, eine Asylbewerberunterkunft zu bauen, erreicht", sagte er. In jener Sitzung vom 30. April, in der das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden war, hatte das Gremium den Bauantrag des Landkreises gebilligt und damit grünes Licht für den Bau des Flüchtlingsheims gegeben.

Fraglich ist, was mit dem restlichen Teil des Grundstücks wird. Klostermeier will im Rat dafür werben, dem Bürgerbegehren, das dort altersgerechte Wohnungen zum Ziel hat, ein Ratsbegehren entgegenzusetzen, das den Handlungsspielraum der Gemeinde vergrößert. Man möchte junge Familien ansiedeln und zum Beispiel Wohnungen für Pflegekräfte und Erziehungspersonal schaffen.

Die Gegenseite triumphierte nach der Verhandlung: "Wir sind rehabilitiert", sagte Margit Preiss, eine der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Sie sprach von einer "Lehrstunde in Sachen Demokratie für den Bürgermeister". Ihr Rechtsanwalt Wolfgang Leitner schlug versöhnlichere Töne an: "Die Verhandlung heute sollte dazu beitragen, Gräben zu überbrücken. Die Gemeinde muss keine Angst vor dem Bürgerwillen haben."

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