Geldstrafe:"Wie wär's mit einer Kugel?"

  • Die Polizei durchsuchte die Wohnung eines Rentners, weil dieser einen Fußgänger bedroht hatte.
  • Dort fanden die Beamten einen Revolver und eine Pistole, für die der Mann keine Erlaubnis hatte.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Wie wär's mit einer Kugel?" Dieser Satz aus dem Mund eines damals 70-jährigen Autofahrers, der mit einem jungen Passanten Streit bekommen hatte, war keine leere Drohung: In der Wohnung des Rentners fand die Polizei später einen Revolver und eine Pistole. Der Senior hatte für die scharfen Waffen keine Erlaubnis. Das Amtsgericht München hat den Mann deshalb nun wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Im Juni 2014 war der Rentner mit seinem Auto in Taufkirchen, Landkreis München, auf dem Weg zum Einkaufen. An einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen überquerte plötzlich ein junger Mann die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen.

Der Fußgänger hatte Glück, die Stoßstange berührte ihn nur ganz leicht am Knie. Zwischen beiden Männer kam es sofort zu einem Streit. Der Fußgänger sagte später der Polizei, dass ihm der Autofahrer angedroht habe, ihn mit einer Waffe zu erschießen, die er im Auto habe.

Der junge Mann hatte tatsächlich im Verlaufe des Streits erschreckt einen anderen Autofahrer um Hilfe gebeten. Dieser war dann dem Rentner gefolgt, bis dieser mit seinem Wagen heimfuhr - dann informierte er den jungen Fußgänger über die so ermittelte Adresse. Der Fußgänger erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Rentner will beschlagnahmte Waffen zurück

Die Beamten durchsuchten die Wohnung des Rentners an der Taufkirchner Platanenstraße. In einem Tresor hatte er einen Smith & Wesson-Revolver aufbewahrt, sowie eine Selbstladepistole des belgischen Herstellers Fabrique Nationale Herstal d'Armes de Guerre (FN). Beide Waffen wurden beschlagnahmt.

In der Gerichtsverhandlung bestritt der angeklagte Rentner energisch, zu dem Fußgänger im Verlaufe des Streits gesagt zu haben, dass er eine Waffe im Auto habe und ihn damit erschießen würde. Der junge Mann habe an die Fensterscheibe seines Wagens geschlagen. Daraufhin habe er gesagt: "Hör auf, du spinnst wohl" und "wenn du nicht aufhörst, dann passiert was . . . wie wär's mit einer Kugel".

Der Rentner hat in der Verhandlung ein Geständnis wegen des Waffenbesitzes abgelegt. Da er noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und erheblich an Multiple Sklerose erkrankt ist, sah das Gericht von eine Freiheitsstrafe ab und beließ es bei 5200 Euro Geldstrafe.

Gegen dieses Urteil hat der mittlerweile 71-Jährige umgehend Rechtsmittel eingelegt. Außerdem streitet er darum, die beschlagnahmten Waffen zurück zu bekommen.

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