Das Hauptzollamt München warnt davor, im Ausland Feuerwerkskörper zu kaufen und nach Deutschland zu bringen. In den vergangenen Wochen fanden Zöllner vermehrt verbotene Böller, die Reisende über die Grenze bringen wollten. Die in Deutschland erlaubten Kracher sind mit einem CE-Zeichen versehen, doch dieses Zeichen werde im Ausland mitunter gefälscht, warnt der Zoll. Die Einfuhr ist dann verboten, ein Strafverfahren die Folge. Zudem seien die Fälschungen "eine Gefahr für Leib und Leben".
"Gefahr für Leib und Leben":Zoll warnt vor verbotenen Böllern
© SZ vom 12.12.2017 / tbs - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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