Ein 24-Jähriger hat Sex mit einer 13-Jährigen und jedes Mal sind andere Männer dabei. Das Landgericht München hat den jungen Mann jetzt zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt - er sei nicht nur Täter, sondern "fast schon irgendwie das Opfer".
Panagiotis G., 24, hatte viermal Sex mit einem erst 13-jährigen Mädchen. Jedes Mal, wenn er das Kind missbrauchte, waren andere junge Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren mit dabei. Manchmal zwei, einmal sogar vier. Sie vergingen sich stets gemeinsam an der Schülerin. Doch nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft am Landgericht München I ist Panagiotis G. nicht nur Täter, sondern "fast schon irgendwie das Opfer".
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Am Donnerstag musste sich der Einzelhandelskaufmann vor einem Schöffengericht am Amtsgericht München verantworten. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen wurde er zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Verteidiger des 24-Jährigen, Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse, kündigte umgehend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Es seien "drei sehr unglückliche Umstände gewesen", die zu den Übergriffen geführt hätten, meinte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei seinem Plädoyer. Eine Geschädigte, die offenbar nicht in der Lage sei, ihre "sexuelle Selbstbestimmtheit vernünftig auszuüben". Der Cousin des Angeklagten, mit dem die 13-jährige Schülerin befreundet war, sowie Personen, die keinerlei Bedenken gehabt hätten, Sex mit einer 13-jährigen Schülerin zu haben.
Anfang März hatte Panagiotis G. einen Anruf von seinem damals 15-jährigen Cousin erhalten. Er sagte, seine Freundin wolle mit ihnen beiden Sex haben. Dazu kam es auch. Im Keller des Hauses in Ramersdorf, in dem der 15-Jährige mit seinen Eltern wohnt. In den drei folgenden Wochen trafen sich G. und sein Cousin sowie andere Jugendliche drei weitere Male und hatten Sex mit der 13-Jährigen in dem Keller. Ein andermal hatten sich die Jugendlichen bei den Riem-Arcaden verabredet. Anschließend kam es hinter der dortigen Kirche zum Sex mit dem Mädchen. Panagiotis G.s Cousin musste sich bereits für die Taten verantworten.
Was er sich dabei gedacht habe, als ihn sein Cousin dazu eingeladen habe, mit dessen Freundin Sex zu haben, fragte der Vorsitzende Richter Andreas Forstner Panagiotis G. "Sie wollte es auch", erwiderte der 24-Jährige. Sie habe versichert, dass sie "damit kein Problem" habe. Außerdem habe er zuerst gar nicht gewusst, wie alt die Schülerin sei, sagte der Einzelhandelskaufmann, der über seinen Verteidiger sämtliche Vorwürfe einräumte.
Wie sich das Mädchen präsentiert habe, wollte der Vorsitzende wissen. "Eher aufreizend. Offenes Dekolleté und High Heels", antwortete der Angeklagte. Er habe nie gedacht, dass sie erst 13 Jahre alt sei. Als sie es ihm gesagt habe, habe er es ihr nicht geglaubt. "Ich lachte über die Altersangabe und habe nichts weiter dabei gedacht."
Als Richter Forstner Fotos des Mädchens in den Akten ansieht, meinte er: "Die schaut nicht aus wie 13." Ende März erstattete die Schülerin Anzeige bei der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt kursierten bereits Filme auf den Handys von Mitschülern der 13-Jährigen. Sie zeigen sie beim Sex mit drei der jungen Männer. Das Mädchen, so die Staatsanwaltschaft, sei aus Scham seither nicht mehr zur Schule gegangen.
Der Angeklagte habe gewusst, wie alt die Schülerin ist. Und er habe auch gewusst, dass das, was er tat, strafbar ist, sagte Richter Andreas Forstner bei der Urteilsbegründung. Dennoch habe er weitergemacht. Doch der Angeklagte sei kein "Kinderschänder", erklärte der Richter.
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(SZ vom 26.08.2011/afis)
Die neueste Antwort
"... dass in Deutschland ein Schutzalter von 16 Jahren gilt."
Auch wenn es viele nicht wissen: In Deutschland liegt das "Schutzalter" bei 14, ab diesem Alter hat man das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung!
"Es liegt nicht in der Verantwortung einer Minderjährigen, "ihre sexuelle Selbstbestimmtheit vernünftig auszuüben""
Doch liegt es, sofern sie 14 oder älter ist, denn dann hat sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmtheit!
"Sex mit Minderjährigen ist schlicht und ergreifend ein Verbrechen"
Und wieder falsch: Nur der Sex mit unter 14-jährigen ist generell ein Straftatbestand!
"Zu diesem Zeitpunkt kursierten bereits Filme auf den Handys von Mitschülern der 13-Jährigen. Sie zeigen sie beim Sex mit drei der jungen Männer."
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Es sind also nicht nur "drei sehr unglückliche Umstände gewesen",
sondern vier.
Und der letztere ist äußerst unverschämt.
Wird denn für Veröffentlichen und Verbreiten von Filmen aus der Privatsphäre auf Handys niemand bestraft ?
mußte fliehen. sie war gleich alt, er nicht viel älter als der junge mann hier. es gibt zu sagen, polanski war allein mit dem mädchen und filmte nichts. (meines wissens) was ich zumindest moralisch jetzt mal als pluspunkt werte.
klar ist es für den einzelnen gelegentlich grenzwertig zu akzeptieren, das man für sex mit einer 13 jährigen, die gelogen hat bezüglich ihrer einwilligung, eingebuchtet wird. aber es ist zum wohle aller. klar ist auch das das mädchen echt ein problem hat, vermutlich schon bevor sie ihren 15 jährigen freund traf. und warum hat der verurteilte ihr denn nicht geglaubt. sie log ja nicht bezüglich ihren alters. welche frau welches mädchen macht sich jünger? vielleicht lag ja da auch der reiz für den verurteilten. und in was für einen verhältnis lebt der angeklagte zu seinem cousin. ich mein bei sowas überhaupt mitzumachen finde ich schon sehr eigenartig. moralisch hat ein mann der sowas tut, ob sie nun 13 oder 16 oder 36 ist bei mir sowieso verloren. kein mitleid sorry. und es müssen andere männer nunmal durch das urteil abgeschreckt werden.
Jeder der das Strafmaß für zu gering hält, sollte mal folgende Gedankenübung machen:
Erinnern Sie sich, wie sie mit 13 Jahren waren. Garantiert bereits sexuell interessiert, aber letzlich wohl zu schüchtern realistisch was zu tun. Hin und her gerissen zwischen Verlangen und Scham. Wussten Sie mit 13 Jahren, wie Ihre Sexualität ist? Was Sie tun möchten um sich wohl zu fühlen, wo Ihre Grenzen sind? Und wenn man ihnen angeboten hätte Sex mit mehreren Personen zu haben, die Sex mit Ihnen haben werden und nicht, Personen mit denen Sie Sex haben (ja, das ist ein Unterschied) - wie hätten Sie damals als 13 Jährige/r reagiert?
Und nun frage ich: Sind Sie der selben Meinung wie der Richter, dass die 13 Jährige mehr Verantwortung bei ihrer eigenen sexuellen Selbstbetsimmung hätte ausüben sollen? Wäre Sex mit einer/einem 13 Jährigen wirklich ok - selbst dann, wenn es keine Vergewaltigung ist?
Eine Geschädigte, die offenbar nicht in der Lage sei, ihre "sexuelle Selbstbestimmtheit vernünftig auszuüben". "Sieh sah nicht wie 13 aus"
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Seltsamer Opferschutz...
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