Gedenken an Nazi-Opfer:"Ich will, dass die Münchner über den Namen meiner Großmutter stolpern"

Stolpersteine München

Die Stadt München untersagt die Verlegung von Stolpersteinen auf öffentlichem Grund.

(Foto: dpa)

Weil die Stadt Stolpersteine auf öffentlichem Grund verbietet, reichen Nachkommen von Nazi-Opfern jetzt Klage ein.

Von Martin Bernstein

Für Peter Jordan und Thomas Nowotny ist der 25. November ein besonderes Datum: An diesem Tag vor 74 Jahren wurden Jordans Eltern Paula und Siegfried sowie die Cousine von Nowotnys Großvater, Franziska Marx, von den Nazis ermordet - zusammen mit mehr als tausend weiteren deportierten Münchner Juden.

Am Mittwoch, 25.November, hat Rechtsanwalt Hannes Hartung die Stadt München vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Weil sie Jordan, Nowotny sowie Christof Eberstadt verbietet, Stolpersteine in Erinnerung an ihre ermordeten Angehörigen im Straßenpflaster vor den jeweils letzten Wohnorten der Deportierten verlegen zu dürfen.

Eberstadts Urgroßmutter Hermine war 1942 mit 89 Jahren ins Konzentrationslager Theresienstadt verschleppt worden und dort nach sechs Monaten "verreckt", wie Eberstadt sagt: "Ich will, dass die Münchner über den Namen meiner Großmutter stolpern." Sie würden das - wenn die Klage Erfolg hat - in der Heßstraße 8 tun. Hermine Eberstadt hatte dort 30 Jahre lang gelebt. "Es gab nie ein Grab, um sie zu beweinen", sagt ihr Urenkel, der es "furchtbar" findet, "dass ich meine Urgroßmutter in einen Rechtsstreit mit der Stadt verwickeln muss".

Warum die Nachkommen der NS-Opfer diesen Schritt dennoch für notwendig halten, erläuterte Anwalt Hartung in einem Cafè in der Corneliusstraße 2 - dort hatte Franziska Marx vor ihrer Deportation zuletzt gelebt, zusammen mit ihrem ebenfalls ermordeten Mann, dem Schuhhändler Julius Marx. Die Stadt habe, indem sie per Stadtratsbeschluss Gedenkstelen zulässt, "die Tür weit geöffnet für individuelles Gedenken". Das müsse dann aber auch für die Stolpersteine gelten. Hartung sprach von einem Musterprozess, in dem es um die Freiheit des Gedenkens gehe: "Es gibt kein richtiges und falsches Gedenken."

Die Stadt liegt nach seiner Auffassung juristisch falsch, wenn sie Nachkommen von KZ-Opfern vorschreibe, wie genau dieses Gedenken auszusehen habe. Zumal Stolpersteine ein viel geringerer Eingriff in den Verkehrsraum seien und - im Gegensatz zu den Stelen - deshalb auch überall möglich. Die Gleichbehandlung der Opfer und ihrer Nachkommen müsse gewährleistet sein. "Wir kämpfen um die Gleichberechtigung des individuellen Gedenkens", sagte Hartung. Deshalb dürfe es am Ende des Verfahrens, dem sich bald auch der Münchner Zeitzeuge und KZ-Überlebende Ernst Grube anschließen wird, "keine Gewinner und Verlierer geben". Hartung bot der Stadt eine Mediation am Runden Tisch an.

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