Die Stadtwerke wollen die Gaspreise zum 1. Juli drastisch erhöhen. Verbraucherschützer halten den Anstieg für übertrieben und sehen die Kartellbehörden in der Pflicht.
Wer mit Gas heizt, kocht oder das Wasser wärmt, muss von Juli an deutlich mehr zahlen. Die Stadtwerke haben angekündigt, ihre Preise um elf Prozent zu erhöhen. Die Preissteigerung, die sowohl Tarif- wie Vertragskunden trifft, begründen die Werke mit den erhöhten Einkaufspreisen. Auch einzelne Konkurrenzanbieter wollen bald mehr für Gas verlangen.
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Die Preise für Erdgas sind deutlich langsamer gestiegen als für Heizöl. (© Foto: SZ-Grafik)
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Um wie viel steigen die Gaspreise der Stadtwerke?
Das hängt davon ab, wie viel Gas der Kunde verbraucht, und davon, ob er es nach den Tarifen der Grundversorgung oder einem eigenen Vertrag bekommt. Im Schnitt, so geben die Stadtwerke an, erhöhen sich die Preise am 1. Juli um rund zehn Prozent. So zahlt ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt, der im Jahr 30.900 Kilowattstunden Gas verbrennt, im Vollversorgungstarif künftig rund 2160 Euro dafür, knapp 220 Euro oder 11,3 Prozent mehr als bisher. Hat dieser Haushalt einen Vertrag abgeschlossen und zahlt die sogenannten M-Erdgas-Basispreise, ist der Anstieg geringfügig weniger steil. Für ihn sind künftig 2045 Euro im Jahr fällig, 195 Euro oder 10,5 Prozent mehr als bisher.
Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 17.510 Kilowattstunden ist künftig mit 1273 Euro jährlich dabei, also mit 124 Euro oder 10,8 Prozent mehr als bisher, wenn er Tarifkunde ist. Für einen Vertragskunden koste die gleiche Menge 1209 Euro, also 110 Euro oder 10,1 Prozent mehr als bisher. Am günstigsten kommt noch ein Single mit Vertrag und einem Verbrauch von 10.300 Kilowattstunden weg: Er zahlt künftig 758 Euro im Jahr, 65 Euro oder 9,4 Prozent mehr als bisher.
Wieso erhöhen die Stadtwerke ihre Preise?
Die von ihm so genannte Anpassung begründet der städtische Gasversorger mit "weltweit drastisch gestiegenen" Energiepreisen. Tatsächlich schlägt die an jeder Tankstelle zu beobachtende Preisexplosion für Benzin auch auf den Gasmarkt durch. Im internationalen Handel richten sich die Preise für Gas nach denen für Rohöl - und die haben sich seit Anfang 2007 fast verdoppelt. Auch die Preise für Heizöl, an denen sich die Einkaufspreise orientieren, die Gasversorger ihren Lieferanten zahlen, sind seither von 53 auf mehr als 92 Euro pro Hektoliter gestiegen.
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Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Die neueste Antwort
... aber eine Mehrheit im Bundesrat hat die Anhebung
der Nebenkosten für sozial Bedürftige abgelehnt ...
Wo sitzen nochmal verrentete Politiker mehrheitlich?
Bei E-ON &Co und bei Gazprom, gell Herr Schröder?
Der Ude weiss doch von nix, der ist doch auf Mykonos... Wenn das der OB wüßte... Was hier so passiert... da würde er doch gleich nochmal 50% draufschlagen auf die SWM Geschäftsführergehälter...
Die OB und Stadtratswahlen sind vorbei, alle Gewählten haben ihre gutbesoldeten Jobs angetreten..
Die Gehälter der Münchner Stadtwerkbosse sind (gewaltig) erhöht.
Die nächsten Komunalwahlen liegen in weiter Ferne.
Also Stadtwerke München:
Gaspreise rauf !
Strompreise rauf !
Fernwärmepreise rauf !
Wasser- und Abwasserpreise rauf !
Altenpflegepreise rauf !
Das vorher umworbene "Stimmvieh" hat bestimmt alles bis zur nächsten Wahl vergessen.
Ich lenke nicht ab, ich bezweifle lediglich außerordentlich, dass die Industriespendenempfänger der anderen Couleur, wären diese an der Macht,
a.) Verbraucherfreundlicher handeln
und
b.) ihre eigenen Kader nicht mit Posten bei Stadtwerken (Landesbanken etc...) versorgen würden.
P.S. Im Übrigen bin ich kein roter Parteigänger, ich trau der ganzen Mischpoke nicht. Ich würde aber von mir behaupten, nach links, wie nach rechts auszuteilen, was man von Ihnen wahrlich nicht sagen kann, lieber Metropolenfan.
@WTF:
Der Unterschied zwischen Eon und den SWM ist, dass das eine Unternehmen Aktionären gehört, die Gewin machen wollen und müssen, das andere Unternehmen aber dem den münchner Bürgern. Ein Unternehmen in öffentlicher Hand hat eine andere Verantwortung und eine andere Zielsetzung. Das Ziel der Gewinnmaximierung gehört schon laut Gesetz nicht dazu. Ein öffentliches Unternehmen ist per se nur dann erlaubt, wenn es für öffentliche Belange wie z.B. die Daseinsvorsorge nötig ist. Möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften um im Wahljahr einen ausgeglichenen Haushalt und Schuldenrückführung betreiben zu können gehört nicht dazu.
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