Fürstenried:Sicherer Schulweg

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Wo Tempo 30 dazu beiträgt, darüber streiten auch Ortskundige

Wie unterschiedlich selbst ortskundige Stadtteilpolitiker einschätzen, was einen sicheren Schulweg ausmacht, zeigten jetzt vier Beispielfälle von Schulen im Münchner Südwesten. Viermal wurden die Lokalpolitiker des Stadtbezirks Thalkirchen-Obersendling-Fürstenried-Forstenried-Solln gefragt, ob sie "Tempo 30" unmittelbar vor den jeweiligen Schulen beschildern wollen. Viermal fand sich für die vom Bundesverkehrsministerium erst kürzlich vereinfachte Anordnung einer Temporeduzierung unmittelbar vor Schulgebäuden eine Mehrheit. Der zuständige Unterausschuss hatte die Fälle teilweise differenzierter beurteilt.

Beispiel Thomas-Mann-Gymnasium Ecke Boschetsrieder Straße/Drygaslki-Allee. Die Vorlage des Kreisverwaltungsreferats stellte zur Diskussion, eine reduzierte Geschwindigkeit östlich des Schulzentrums für das maßgebliche Stück der Drygalski-Allee anzuordnen. Aber wie sinnvoll ist das, wenn etwa der Bezirksausschuss-Vorsitzende Ludwig Weidinger (CSU) die eigentliche Gefahr eher auf den direkten Wegen zu den Bushaltestellen sah als am vorgeschlagenen Abschnitt, also etwa auf der Abbiegespur von der Boschetsrieder Straße zur Drygalski-Allee? Inga Meincke (Grüne) nahm den Ball auf und regte an, am besten für alle drei Abschnitte - also Boschetsrieder Straße, Drygalski-Allee und die Abbiegespur - das Tempo zu drosseln. Dafür fand sich denn auch in der Sitzung am Dienstag eine Mehrheit.

Bei den übrigen Schulen an der Wolfratshauser, der Stäbli- und der Züricher Straße setzte sich die gleiche Ansicht durch. Zumindest bei der Waldorfschule an der Züricher Straße gab es eine intensivere Diskussion. Denn dort werden Schüler aus dem ganzen Umland mit Bussen angefahren - und an geschützter Stelle abgesetzt. Muss man also trotzdem die Hauptverkehrsstraße beruhigen? Während Michael Kollatz (SPD) sich für Tempo 30 aussprach und die CSU-Bedenken mit dem Hinweis auf Auto-Lobbyismus abtat, wehrte sich Reinhold Wirthl dagegen, diese Sachfrage für Wahlkampf missbrauchen zu lassen.

Die Bundesregierung hat schon 2016 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht. Dazu gehörte die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen. Der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete das damit, schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Kindern oder Senioren einen besonderen Schutz gewähren zu wollen. Mit den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden dort leichter Tempo 30 anordnen - auch wenn es sich dabei um Hauptverkehrsstraßen handelt.

© SZ vom 07.06.2018 / tek - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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