Zweifelhaftes Wundermittel:Pillen statt Push-up

Ein Fürstenfeldbrucker muss den Handel mit Brustvergrößerungspillen einstellen - für die Wirksamkeit fehlt ein Beweis.

Das Landratsamt hat einem 38-jährigen Geschäftsmann aus Bruck verboten, Tabletten im Internet zu vertreiben, die angeblich zur Vergrößerung der weiblichen Brust führen. Die Behörde wirft dem Unternehmer unter anderem vor, dass die Werbung auf der Verpackung der Pillen irreführend und nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sei. Gegen den Bescheid des Amtes hat der Geschäftsmann vor dem Verwaltungsgericht München Klage erhoben. Laut einer Analyse des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestehen die vermeintlichen Wunderpillen zu 80 Prozent aus Stärke sowie unter anderem aus Hopfen, Soja und Magnesium. "Ich habe nie versprochen, dass es wirkt", sagte der aus Polen stammende Kläger am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht.

Die Pillen mit der Bezeichnung "Natural push up" bezieht der 38-Jährige aus den Niederlanden. Von Bruck aus, wo er ein Büro hat, verkauft er sie ausschließlich an Kundinnen in seiner Heimat Polen. Der Preis: 50 Euro für eine Packung mit 160 Tabletten. In der Bundesrepublik sind diese allerdings nicht zugelassen. Dennoch befindet sich auf dem in dreizehn Sprachen abgefassten Beipackzettel des Herstellers auch eine deutsche Version. Darin heißt es unter anderem, dass die Einnahme von "Natural push up" eine der besten Methoden weltweit zur Brustverschönerung sei. Die Pillen bewirkten eine "Volumenzunahme und Festigung" der weiblichen Brust. Laut einem Entscheid der EU ist es jedoch nicht zulässig, Produkte zu vertreiben, die eine Brustvergrößerung versprechen, stellten die Richter klar. Im übrigen sei solch eine Werbeaussage auch nicht in Polen zulässig, da Polen sich nicht über europäisches Recht hinwegsetzen könne. Welche Wirkung der Hersteller in den Niederlanden auf dem Beipackzettel verspreche, darauf habe er keinen Einfluss, entgegnete der 38-Jährige vor dem Verwaltungsgericht. Er lege nur einen Beipackzettel bei, der in Polnisch abgefasst ist. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck vertrat den Standpunkt, dass der Geschäftsmann die Tabletten sehr wohl in der Bundesrepublik in den Verkehr bringe, auch wenn er sie in seinem Büro in Bruck nur zwischenlagert, bevor er sie weiterverkauft. Auch die Richter teilten diese Ansicht. Ausgangspunkt für den Vertrieb der Tabletten sei Fürstenfeldbruck, lautete ihr Fazit. "Das ist schon hart", befand der Kläger und fügte hinzu, dass die Pillen in Zeiten, in denen Brustimplantate platzten, doch eine "gute Alternative" seien. Der Vorsitzende Richter und seine beiden Kolleginnen quittierten diese Bemerkung mit einem sanften Lächeln. sal

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: