Vor dem Landgericht:Streit um Parklücke

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Vor dem Landgericht landet der Streit um eine Parklücke.  (Foto: dpa)

Eine 73-jährige Autofahrerin kommt in Konflikt mit einer Hochschwangeren. Bis bei der jüngeren Frau die Wehen einsetzten.

Von Andreas Salch

Am Ende schienen sich alle zu fragen, war es das wert? Der ganze Streit, die Aufregung, alles nur wegen eines Parkplatzes? Eigentlich ist es sehr einfach: Ein Anrecht auf einen freien Parkplatz gibt es nicht. Theoretisch. Doch in der Praxis sieht es bekanntlich anders aus, wie ein Fall zeigt, der am Montag vor dem Landgericht München II verhandelt wurde. Tatort war die Pruggmayrstraße. Am 1. März vorigen Jahres trafen Uta L. und Nina O. dort aufeinander. Uta L. steuerte ihren Van zielstrebig in eine freie Parklücke. Obwohl Nina O., hochschwanger war, stellte sie sich vor den Van der 73-Jährigen und bedeutete ihr, dass sie nicht weiterfahren solle. Ihr Mann wollte auch einparken. Uta L. aber soll fest entschlossen auf Konfrontationskurs gegangen sein. "Etappenweise", so Zeugen, sei sie weitergefahren. Zuletzt habe sie angeblich sogar Nina O.s Bauch mit der Front ihres Vans leicht touchiert. Die 35-Jährige konnte weder ein noch aus. Vor ihr der blaue Van. Hinter ihr eine Wand. Nina O. schrie, trommelte mit beiden Händen auf die Motorhaube. Die Aufregung bei der Verteidigung des Parkplatzes setzte ihr so zu, dass es zu einer vorzeitigen Wehentätigkeit kam. Uta L. wurde von Nina O.s Mann sowie von Gästen eines nahegelegenen Lokals, die auf ihre Schreie aufmerksam geworden waren, zur Rede gestellt. Ihr Kommentar, so erinnerte sich ein Zeuge der Fehde vor dem Landgericht München habe gelautet: "Leckt's mich am Arsch."

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte die Hausfrau für ihr Verhalten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro verurteilt. Außerdem verhängte es drei Monate Fahrverbot. Uta L. sah sich unfair behandelt. Deshalb ging sie jetzt vor dem Landgericht München II in die Berufung. "Ich habe nichts getan", beteuerte sie, nachdem sie auf der Anklagebank Platz genommen hatte. Man sieht es Uta L. an, dass sie der Zwist um den Parkplatz mitgenommen hat. Es schien in ihr zu brodeln. Doch sie wahrte die Contenance. Seit der Verhandlung in Bruck habe sie Herzprobleme, sagte die 73-Jährige, denn die Zeugen seien "nicht bei der Wahrheit geblieben." Richterin Michaela Welnhofer-Zeitler hörte sich am Montag über drei Stunden hinweg geduldig die Aussagen aller Beteiligten an. Das Hauen und Stechen um die freie Parklücke soll indes höchstens vierzig Sekunden gedauert haben.

Dabei hätte sich die Auseinandersetzung so leicht vermeiden lassen. Denn zu dem Zeitpunkt, als der Streit entbrannte, war nicht nur ein Parkplatz frei, sondern sogar zwei. Er befand sich direkt neben dem, um den die beiden Frauen fochten. Warum sie also nicht einfach zur Seite ging, fragte die Richterin Nina O.? Sie habe die Situation "leider intuitiv falsch aufgefasst ", erwiderte die 35-Jährige. Ob das Einsetzen der Wehentätigkeit auf den Streit zurückzuführen ist, ist laut Aussage einer Ärztin unklar. Nina O. hätte sich der Seniorin nicht in den Weg stellen dürfen, befand Richterin Welnhofer-Zeitler. Und Uta L. hätte nicht auf Konfrontationskurs gehen dürfen. Daraufhin gab die 73-Jährige klein bei und zog ihre Berufung zurück. Sie wisse dass, sie unschuldig sei, sagte Uta L. mit zarter Stimme und verließ den Gerichtssaal.

© SZ vom 11.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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