Vogelgrippe:Stallpflicht für 62 000 Tiere

Alling: Hochbetrieb am Huehnerhof Kiemer / Osterei

Geschützt vor Wildvögeln sollen Hühner und anderes Geflügel werden, so lange die Gefahr besteht, dass sie Vogelgrippe bekommen könnten.

(Foto: Johannes simon)

Anordnung zum Schutz vor Geflügelpest wird auf den gesamten Landkreis ausgeweitet

Die Stallpflicht für Geflügelhalter gilt von diesem Samstag an für den gesamten Landkreis und nicht mehr nur für das Gebiet von Türkenfeld. Damit ist laut Pressemitteilung aus dem Ladratsamt der gesamte Geflügelbestand nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, "in der durch Schutzmaßnahmen Einträge von oben und das Eindringen von Wildvögeln von der Seite verhindert werden". Damit sollen Wildvögel von Futterstellen und Tränken ferngehalten werden.

Betroffen von der Allgemeinverfügung sind im Landkreis annähernd 62 000 Tiere. Verboten wurden auch alle Geflügelmärkte und -ausstellungen. Mit dieser Anordnung setzt das Landratsamt die neueste Risikobewertung des bayerischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz um. Nach dessen Einschätzung lassen die aktuellen Befunde befürchten, dass es sich beim Auftreten der Geflügelpest nicht nur um ein lokal begrenztes Geschehen an den größeren südbayerischen Seen handle. Das Aufstallungsgebot gilt deshalb für ganz Bayern. Nachdem am Ammersee ein toter, mit dem hoch ansteckenden Virus H5N8 infizierter Vogel gefunden worden war, hatte das Brucker Landratsamt bereits am vergangenen Mittwoch eine Stallpflicht nur für Teile von Türkenfeld angeordnet.

Da im Landkreis noch kein Wildvogel und auch noch kein Huhn oder anderes Geflügel gefunden wurde, das an der Vogelgrippe verendet ist, handelt es sich bei der Anordnung noch um eine Vorsichtsmaßnahme. Betroffen sind davon mehr als 600 Betriebe, die Geflügel halten. 32 von ihnen haben mehr als 100 Tiere.

Nach einer Eilverordnung des Bundes gelten von Montag an auch in kleinen Geflügelhaltungen besondere Schutzmaßnahmen. Demnach müssen alle Geflügelhalter die Zugänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt sichern und Einrichtungen zur Desinfektion der Schuhe und zum Händewaschen vorhalten. Alle Halter sind gehalten, die Zahl der verendeten Tiere zu dokumentieren, Geflügelhalter mit mehr als neun Tieren auch die Zahl der täglich gelegten Eier.

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