Verzicht auf BSE-Tests:Fatales Signal aus Brüssel

Weil die Zahl der BSE-Fälle in den vergangenen Jahren stark gesunken ist, schafft die EU im März die Kontrollpflicht ab. Der Betriebsleiter des Brucker Schlachthofs, Max Keil, hält Tests trotzdem für sinnvoll.

Laura Wesseler

Kuh auf der Kampenwand

Aus einem Stall in Riedering ist eine Kuh ausgerissen.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

- Obwohl die Europäische Union verpflichtende BSE-Kontrollen für geschlachtete Rinder abgeschafft hat, hält der Betriebsleiter des Fürstenfeldbrucker Schlachthofes, Max Keil, die Tests weiterhin für sinnvoll. "Zurzeit wird noch jedes Rind, das wir bei uns schlachten und das älter als sechs Jahre ist, auf BSE untersucht", erklärt Keil. "Zum Glück ist so ein Fall hier noch nie vorgekommen."

Ab März kann jeder EU-Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob er die Tests weiter vornimmt. In Deutschland will man an den Kontrollen festhalten. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) begründet ihre Entscheidung mit "vorsorgendem Verbraucherschutz". Lediglich die Altersgrenze der Tiere wird verschoben. Statt wie bisher ab einem Alter von sechs Jahren werden nur noch mindestens achtjährige Rinder getestet. Die neue Regelung soll noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten.

Wissenschaftler gehen davon aus, dass die "Bovine spongiforme Enzephalopathie" auf Menschen übertragbar ist und die tödlich verlaufende Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auslöst. Die EU begründet ihre Entscheidung derweil mit der europaweit stark gesunkenen Zahl von BSE-Fällen. In Deutschland gab es zuletzt 2009 zwei infizierte Rinder, in Bayern reicht der jüngste Fall bis 2006 zurück. "Nach dem Bekanntwerden der Seuche wurden alle Rinder ab einem Alter von zwölf Monaten getestet, die Altersgrenze hat sich dann immer weiter verschoben", sagt Keil. "Das ist logisch, weil die BSE-Fälle weniger wurden, aber ich finde die Kontrollen trotzdem wichtig, denn sie garantieren dem Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit." Das Fleisch des Brucker Schlachthofs geht in der gesamten Region über die Theke, so zum Beispiel beim Bauernmarkt im Kloster.

Auf der anderen Seite bemängeln Kritiker den hohen Aufwand der Kontrollen: "Man muss sich schon fragen, ob das wirklich noch gerechtfertigt ist", meint BBV-Kreisobmann Johann Drexl. Für jeden BSE-Test fallen Entnahme- und Laborkosten an, die sich laut Hans Werner Merk vom Veterinäramt insgesamt auf etwa 13,50 Euro pro Test belaufen. Die EU beteiligt sich an jeder Kontrolle mit acht Euro, den Rest trägt der Landwirt. Durch eine sinkende Zahl der Tests verspricht sich die EU-Kommission jährlich Einsparungen von knapp 40 Millionen Euro. Bei den Kontrollen entnimmt der amtliche Tierarzt den Rindern nach dem Schlachten Teile des Gehirns und Rückenmarks, die über Nacht in einem Labor auf BSE untersucht werden. Am nächsten Morgen, bevor der Metzger sein Fleisch abholt, stehen die Ergebnisse bereits im Internet.

Fünf bis acht Tiere werden im Brucker Schlachthof pro Woche getestet. Die geringe Zahl resultiert aus der Tatsache, dass ältere Tiere nur noch zur Verwurstung verwendet werden können. Die meisten Rinder sind bei der Schlachtung etwa zwei Jahre alt. "Die Bestimmungen erfordern einen großen Kontrollaufwand, durch den viele kleine Schlachtbetriebe nach der BSE-Hysterie nicht überlebt haben", bestätigt auch Schlachter Keil, "aber die Tests müssen bleiben, wenn man bedenkt, dass seitens der Industrie schon wieder die Verwendung von Tiermehl als Futter diskutiert wird." Die Verfütterung von Tiermehl an Rinder galt als einer der Auslöser der BSE-Epidemie. Auch wenn Johann Drexl die Lockerung grundsätzlich gutheißt, pocht er auf die Trennung von so genanntem Risikomaterial wie Gehirn und anderen Schlachtabfällen. Marion Ruppaner, beim Bund Naturschutz für den Bereich Landwirtschaft zuständig, stellt klar: "Die Verfütterung von Tiermehl an Allesfresser wie Schweine ist in Maßen unbedenklich, aber nur solange Hirn und Eingeweide nicht darin enthalten sind. Für Rinder als Pflanzenfresser bleibt Tiermehl ein absolutes No-Go." Das Bundesverbraucherministerium sieht das ähnlich: Schutzmaßnahmen wie die Verfütterungsverbote von Tiermehl an Wiederkäuer bleiben unverändert in Kraft.

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