Verbot von Fotos:Regeln für den Friedhof

Friedhof Gröbenzell

Filmen und Radfahren sollen im Gröbenzeller Friedhof (im Bild die Aussegnungshalle) weiterhin erlaubt sein, fordern Gemeinderäte.

(Foto: Günther Reger)

Gemeinderat Gröbenzell diskutiert über eine neue Satzung

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Haben Verstorbene beziehungsweise deren Hinterbliebene auf einem Friedhof ein Anrecht auf Privatsphäre? Diese Frage haben unlängst die Gemeinderäte in Gröbenzell diskutiert. Anlass ist der Fakt, dass immer öfter Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden, auch auf Friedhöfen, und diese dann zu kommerziellen Zwecken im Internet veröffentlicht werden. Deshalb haben bereits einige Kommunen wie Olching oder Germering ihre Friedhofssatzungen entsprechend verändert. In Gröbenzell haben die Gemeinderäte eine Entscheidung über ein Fotoverbot vertagt. Die künftige Satzung, die auf einem Entwurf des Städtischen Gemeindetags basiert, soll mit einem Vorschlag der Gemeinderäte Peter Falk (SPD) und Thomas Eichler (CSU) abgeglichen werden. Neben den Bestimmungen für Foto- und Filmaufnahmen geht es auch um die Frage, ob Fahrräder künftig noch auf dem Friedhof geschoben werden dürfen.

Mit einem generellen Verbot von Fahrrädern auf dem Friedhof mochte sich Franz Eichiner (SPD) nicht anfreunden. Dann müssten Besucher immer mit dem Auto fahren, wenn sie einen Sack Erde oder ein paar Pflanzen für die Grabpflege mitbringen wollten, argumentierte er. Seinen Parteifreund und SPD-Fraktionssprecher Falk störte vor allem das in dem Satzungsentwurf formulierte Verbot von Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken. "Ich finde das einigermaßen schwierig und nicht akzeptabel", sagte er, das werde vor keinem Verwaltungsgericht Bestand haben, warnte er. Und verwies auf die "moderne Form des Gedenkens", wie sie etwa Adelaide in Australien pflege. Dort stünden sämtliche Grabstätten abfotografiert im Netz, damit auch weit entfernte Angehörige ihrer Verstorbenen gedenken können.

"Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung. Ich verstehe nicht, wieso man da nicht fotografieren dürfen soll", meinte auch Reinhard Paesler (CSU). Georg Hörl aus der Verwaltung stellte klar, dass das Verbot nur kommerzielle Firmen betreffe. Privatpersonen könnten selbstverständlich weiter Aufnahmen von der Beerdigung oder dem Grab machen. Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) beendete die Diskussion, indem er Falks Vorschlag aufgriff. Nun soll die Verwaltung die Gedanken von Eichler und Falk, die auf der novellierten Eichenauer Friedhofssatzung basieren, in den Entwurf einarbeiten und dann wieder dem Gemeinderat zu Diskussion und Beschluss vorlegen.

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