Türkenfeld:Unzulässige Rodung

Türkenfeld: Auf dem Grundstück in Zankenhausen dauern die Arbeiten an. Mit Hilfe von Baumaschinen ist Kies aufgeschüttet worden.

Auf dem Grundstück in Zankenhausen dauern die Arbeiten an. Mit Hilfe von Baumaschinen ist Kies aufgeschüttet worden.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Grundstücksbesitzer fällt im Ortsteil Zankenhausen alte Bäume, die teils im Außenbereich stehen

Von Manfred Amann, Türkenfeld

Große, eingewachsene Gärten mit hohen Bäumen machen den Türkenfelder Ortsteil Zankenhausen im südlichen Bereich zu einer idyllischen Wohngegend. Nun hat ein Grundeigentümer an der Echinger Straße gegenüber der Einfahrt "Am Malerwinkel" in seinem vorher parkähnlichen Garten alte Laubbäume wie etwa Eichen gefällt und den Boden mit einer dicken Kiesschicht und großen Steinen aufgefüllt. Einige Anlieger sprechen von "Natur- und Baumfrevel" und haben die Behörden eingeschaltet. Laut Bürgermeister Pius Keller wird nun eine "Heilung" angestrebt, soweit dies möglich ist.

"Woher kommt der Hass, ein paradiesisches Stück Land in eine Steinwüste zu verwandeln und zahlreiche uralte, 30 Meter hohe Baumriesen ohne ersichtliche Gründe in eine Steinwüste zu verwandeln?", fragt der Künstler Werner Kroener plakativ, der den Prostest gegen den augenscheinlichen Raubbau an der Natur ins Rollen gebracht hat. Die Maßnahme habe Empörung ausgelöst, so der Maler, Bildhauer und Professor für Gestaltungslehren, visuelle Kommunikation und Bildsprache. Daher habe er die Initiative ergriffen, um weitere Zerstörungen zu verhindern. Da auf seine Anzeige bei der Gemeinde und bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt hin nichts passiert sei und er auf Nachfragen keine Antwort bekommen habe, habe er persönlich eingegriffen und Ende Juli die Polizei gerufen, als weitere zwei Bäume direkt an der Straße gefällt werden sollten. Daraufhin sei das Vorhaben zwar gestoppt worden, nun gehe die Rodung aber weiter.

Unterstützung bekommt der Professor von der direkten Nachbarin des Grundstückes, Nadja Michaela von Andrenyi, der das Roden auf der anderen Seite des Zaunes "im Herzen weh" tut. Die Anwohner seien entrüstet über die lange Tatenlosigkeit der Behörden, so Kroener. Bewegung in die Angelegenheit habe letztlich erst die Androhung einer Unterlassungsklage und einer Dienstaufsichtsbeschwerde gebracht. Wie Bürgermeister Pius Keller auf Anfrage der SZ erläuterte, sind auf dem Grundstück zwei neue Häuser errichtet worden. Während der nördliche Eigentümer nur einen Teil der Fläche gekauft habe, habe der Nachbar das gesamte restliche Areal erworben. "Offensichtlich in Unwissenheit" habe der Besitzer dann begonnen, den Garten umzugestalten. Dies sei in dem Umfange aber gar nicht zulässiggewesen, denn der größte Teil seines Geländes liege im Außenbereich und sei bei der Hausplanung auch nicht einbezogen gewesen. Laut Keller störte den Eigentümer der Moosbewuchs unter den dichten Baumkronen. Er habe daher Bäume ausgelichtet und den Boden mit Kies aufgeschüttet, um später darauf einen neuen Garten mit Rasen anzulegen. Durch die Aufschüttung sei aber die Wasserzufuhr zu den Baumwurzeln abgeschnitten worden. Manche Bäume seien deshalb eingegangen.

Die etwa einen Meter hohe Kiesschicht mache alle Bäume kaputt und führe dazu, dass Wasser in ihr Grundstück ablaufe, nachdem das Bodenniveau nun unterschiedlich hoch sei, kritisiert Nadja Michaela von Andrenyi. Laut Bürgermeister Keller ist der Grundbesitzer "sehr einsichtig" und will mithelfen, dass sich sein Garten bald wieder in die Umgebung einfügt. "Davon ist momentan aber noch nichts zu merken", bedauert die betroffene Nachbarin. Mittlerweile habe es zwei Ortstermine mit der Unteren Naturschutzbehörde gegeben, so Keller weiter, nun werde festgelegt, wie der Schaden für die Umwelt wieder behoben werden könne, zum Beispiel mit Ersatzpflanzungen. Missfallen bei den Nachbarn löste auch die Umzäunung des gesamten Areals mit einem massiven "Doppeldrahtzaun nach Art eines Hochsicherheitstraktes" aus. Der Zaun sei an sich zulässig, ob er jedoch auch als Umgrenzung im Außenbereich vom Landratsamt toleriert wird oder ob beispielsweise zumindest eine Hinterpflanzung vorgeschrieben wird, muss nun noch geklärt werden.

Der Besitzer des Zankenhausener Grundstücks war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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