SZ-Serie "Inklusion":Unterschied mit Folgen

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125 000 von 155 000 Sehbehinderten erhalten Blindengeld

Von Karl-Wilhelm Götte, Fürstenfeldbruck

Wenn man von Blindheit spricht, meint man eine Sehfähigkeit von maximal zwei Prozent mit Korrekturgläsern. Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand trotz Brille nur fünf Prozent Sehschärfe besitzt. Der Unterschied zwischen zwei bis fünf Prozent kann für die Betroffenen, je nach dem subjektiven Empfinden groß oder klein sein. Immerhin sehen auch die mit nur fünf Prozent Sehfähigkeit 20 Mal schlechter als der normal sichtige Menschen. Das bedeutet, dass ein hochgradig Sehbehinderter einen Gegenstand erst aus fünf Meter Entfernung erkennt, den ein normal sehender Mensch bereits aus 100 Metern Abstand erkennt

Der dreiprozentige Unterschied macht sich enorm bemerkbar in der staatlichen Unterstützung. Denn nur Blinde mit bis zu zwei Prozent Sehfähigkeit erhalten das sogenannte Blindengeld als Nachteilsausgleich. Damit sollen die Betroffenen Mehrausgaben für Haushaltshilfen, Vorlesen oder Hilfsmittel finanziert werden. Aktuell empfangen rund 125 000 der 155 000 blinden Menschen in Deutschland Blindengeld. Hessen (584 Euro) und Bayern (579 Euro) liegen an der Spitze, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geben Blinden je 300 Euro. Beim Blindengeld gilt die nachgewiesene Bedürftigkeit. Ersparnisse über 2 600 Euro, der Bausparvertrag und die Lebensversicherung verhindern oder reduzieren das Blindengeld erheblich.

70 Prozent der Menschen, die erblinden, werden im Alter blind. Besonders die hochgradig Sehbehinderten, die in der Regel kein Blindgeld erhalten, haben hohe Ausgaben für Hilfsmittel. Ein Lesegerät, das die Schrift stark vergrößert, kostet je nach Qualität zwischen 3500 und 5000 Euro. Eine spezielle Software für das Handy, die alle Texte vorliest, kostet 300 bis 400 Euro. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) hat in München eine Einrichtung, die sich BIT (Beratungs-, Informations- und Textzentrum) nennt und einen Katalog von 600 Seiten herausgibt. Darin finden die Blinden und Sehbehinderten vor allem Texte aller Art, verfasst in Punktschrift, der Blinden-Kurzschrift oder als Hörbücher. Allerdings beherrschen nur etwa 15 Prozent diese Blinden-Kurzschrift. BIT bietet eine Hilfsmittelberatung an.

© SZ vom 26.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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