Landkreis Fürstenfeldbruck:Gemeinden verbieten Flatrate-Partys

Saufen bis zum Exzess: Immer mehr Jugendliche betrinken sich auf Flatrate-Partys - mit fatalen Folgen. Ein Vorstoß im Landkreis Fürstenfeldbruck soll dem massiven Alkoholkonsum nun Einhalt gebieten. Flatrate-Sauf-Partys werden komplett untersagt. Und für die übrigen Feiern gilt künftig: Um drei Uhr ist Schluss.

Heike A. Batzer

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck wollen dazu beitragen, den zunehmenden, teilweise massiven Alkoholkonsum junger Menschen einzudämmen. Fest- und Partyveranstalter sollen künftig strenge Auflagen bekommen, um Jugendliche und junge Erwachsene nicht zum Alkoholmissbrauch zu verleiten. Die Maßnahmen werden in einer freiwilligen Vereinbarung festgehalten.

Kommunen verstaerken Kontrollen zu Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen

Strengere Auflagen an Partyveranstalter sollen helfen, den steigenden Alkoholkonsum von Jugendlichen einzudämmen.

(Foto: ddp)

"Die Bürgermeister wollen alle mitmachen, um den teilweise überzogenen Alkoholgenuss zu reduzieren", sagt Mammendorfs Rathauschef Johann Thurner, der das Thema am Mittwoch bei der Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags mit seinen Amtskollegen diskutierte.

Ein Eingreifen erscheint den Kommunalpolitikern notwendig, seit jährlich etwa 50 Jugendliche wegen akuter Alkoholvergiftung im Fürstenfeldbrucker Klinikum behandelt werden müssen. Mädchen sind dabei fast genauso häufig betroffen wie Jungen. Zudem werden "nicht nur Jugendliche mit schwierigem sozialen Hintergrund auffällig, sondern auch Heranwachsende aus gut situierten Familien", heißt es in einem Beitrag in der Patientenzeitung der Klinik.

Die geplante "Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch" sieht vor, dass Festveranstalter künftig erneut Eintritt verlangen müssen, wenn Feiernde das Gelände verlassen. Damit soll der unter jungen Leuten verbreiteten Unsitte Einhalt geboten werden, sich auf dem Parkplatz mit mitgebrachten alkoholischen Getränken aus dem Supermarkt zu betrinken und anschließend auf das Fest zurückzukehren.

Zur Pflicht wird künftig der Einsatz professioneller Sicherheitsdienste, das Ende der Veranstaltungen wird auf 3 Uhr morgens festgelegt. Wer am Ausschank oder an der Bar tätig sein möchte, muss dafür zwar nicht nüchtern sein, wie im ersten Entwurf der Vereinbarung vorgesehen, aber zumindest "geeignet".

Auch ihre Werbemaßnahmen müssen sich die Veranstalter von der Kommune genehmigen lassen. Untersagt werden Feiern, die den Alkoholgenuss in den Vordergrund stellen wie etwa Flatrate-Partys, bei denen gegen einen Pauschalpreis Alkohol in unbegrenzter Menge ausgegeben wird. "Zehn Euro Eintritt und alle Getränke sind frei, das geht nicht mehr", sagt Thurner.

In der Gemeinde Mammendorf hat man das Konzept bereits umgesetzt. Bei der vier Tage dauernden 100-Jahr-Feier des örtlichen Burschenvereins im Vorjahr habe man alle Details vorher besprochen, erzählt Bürgermeister Thurner. Man habe miteinander nach einer Lösung gesucht, "wie man es bewerkstelligen kann, dass das Fest nicht ausartet". So sei man übereingekommen, die Bar erst nach dem Festumzug zu öffnen, um sicherzustellen, dass sich keine Betrunkenen an dem Umzug beteiligen.

Die "Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch" ist Teil des Präventionsprojekts Halt ("Hart am Limit"), bei dem das Jugend- und das Gesundheitsamt des Landkreises, die Suchtambulanz der Caritas, das Brucker Klinikum, Polizei und Kommunen zusammenarbeiten.

Es sieht Beratungsangebote für betroffene Jugendliche vor, will aber auch die Sensibilität für die Gefahren frühen Alkoholkonsums erhöhen, indem es die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auf Festen einfordert und auf Verantwortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen setzt.

"Wir wollen ein Zeichen setzen, dass wir im Landkreis alle an einem Strang ziehen, um das Problem in Griff zu kriegen", sagt Jugendamtsleiter Peter Schmelzer. Auf Wunsch der Bürgermeister soll er nach einer Formulierung suchen, um die genaue Zielgruppe der Vereinbarung zu definieren.

Die Rathauschefs treibt laut Thurner nämlich die Sorge um, dass die Auflagen "auch Veranstaltungen treffen könnten, die kein Problem mit Alkoholmissbrauch haben". Schmelzer will deshalb die Art der Feste benennen, für die die Auflagen gelten sollen. Es wird vor allem Stadel-, Burschen- und Open-Air-Feste treffen, die überwiegend von Jugendlichen besucht und von Vereinen ausgerichtet werden.

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