Sägewerk einigt sich mit Nachbarn:Wände gegen den Lärm

Sägewerk einigt sich mit Nachbarn: Lärmschutzwände sollen an der Stelle aufgestellt werden, an denen durch eine Brettersortier- und abwurfanlage viel Emission ausgeht.

Lärmschutzwände sollen an der Stelle aufgestellt werden, an denen durch eine Brettersortier- und abwurfanlage viel Emission ausgeht.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Ein seit 1927 in Mittelstetten ansässiges Sägewerk muss nach einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Maßnahmen ergreifen

Von Andreas Salch, Mittelstetten/München

Oft es sind es Kirchen-, dann wieder Kuhglocken: Ihr Geläut raubt manchem den Schlaf oder den letzten Nerv. In Mittelstetten ist es der Lärm eines Sägewerks, den ein Nachbar einfach nur "nervig" findet. Den Betrieb an der Hofmarkstraße gibt es seit 90 Jahren. Der Nachbar baute 2002 in einer Baulücke wenige Meter gegenüber dem Betrieb ein Einfamilienhaus. Seit nunmehr zehn Jahren streitet er sich dem mit Eigentümer des Sägewerks um die Einhaltung von Lärmgrenzwerten und fordert von der Baubehörde im Landratsamt, einzuschreiten.

Vor zwei Jahren schien das Sägewerk in Mittelstetten vor dem Ende zu stehen. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München wegen Überschreitung von Lärmgrenzwerten die Stilllegung des alteingesessen, im Jahre 1927 gegründeten Familienbetriebs angeordnet. Doch jetzt scheint sich das Blatt wieder zugunsten des Sägewerks gewendet zu haben. Am Mittwoch schlossen der Nachbar und der Inhaber des Betriebes sowie das Landratsamt in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) München einen Vergleich.

Der Eigentümer des Sägewerks habe bis jetzt schon "etliche Tausend Euro" investiert, um den Lärm der Anlage so gering wie möglich zu halten, erklärte Klaus Löber, der Rechtsanwalt des Familienbetriebs. Der Anwalt sagte am Rande der Verhandlung vor dem 1. Senat des VGH, dass bei vielen Bürgern der Gemeinde Mittelstetten "großes Unverständnis" herrsche über die Klage des Nachbarn. Nicht zuletzt deshalb, weil angeblich der Vater der Frau des Klägers viele Jahre bei dem Sägewerk angestellt gewesen sein soll.

Der Nachbar beruft sich in dem Rechtsstreit auf die Lärmrichtwerte. Und in der Tat: Als der Betrieb 2001 erweitert wurde, legte das Landratsamt fest, dass ein Wert von 60 Dezibel (dB) nicht überschritten werden dürfe. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hatte im laufenden Betrieb der Anlage jedoch bis zu 70 dB gemessen. "Im Mittelwert sind es 63 dB gewesen", sagte der Sachverständige in der Verhandlung vor dem VGH. Allerdings seien die Messungen mit Vorsicht zu genießen, meinte der Experte. Denn der Lärm sei davon abhängig, was gerade gemacht werde. Am meisten Krach macht nach Einschätzung des Nachbarn und seiner Frau eine sogenannte Brettersortier- und abwurfanlage. Sie hat eine Länge von fast zwanzig Metern und befindet sich im Freien vor einer Halle. An dieser Stelle, so das Gericht, sei im laufenden Betrieb ein besonders hoher "Schalldruckpegel" gemessen worden.

Die Lösung des Problems sollen nun "mobile Abschirmwände" bringen. Sie sollen über die gesamte Länge der Anlage aufgestellt werden. Der Sachverständige verspricht sich dadurch eine Lärmreduzierung von 5 bis 10 dB. Der Anwalt des Sägewerks sagte dazu, sein Mandant habe sogar schon die komplette Einhausung der Anlage erwogen. Gegen "mobile Abschirmwände" sei nichts einzuwenden. Sollten die Schallschutzelemente allerdings höher als zwei Meter sein, muss das Sägewerk beim Landratsamt auch noch einen Bauantrag stellen. Wären die Wände jedoch niedriger als zwei Meter, sei die Maßnahme "verfahrensfrei", versicherte ein Vertreter des Landratsamts in der Verhandlung.

Am Ende einigten sich der Nachbar, der Anwalt des Sägewerks und die Vertreter des Baubehörde des Brucker Landratsamtes auf einen Vergleich. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, bis 31. Juli dieses Jahres die Abschirmwände aufzustellen und den Nachweis darüber zu erbringen, dass die zulässigen Lärmpegel nicht überschritten werden. Außerdem muss der Eigentümer des Sägewerks die Kosten für das Lärmgutachten tragen. Diese belaufen sich auf rund 10 000 Euro.

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