Reden wir über:Betrunkene Wiesn-Besucher

Germering: SZ im Dialog- Was Germering bewegt
(Foto: Johannes Simon)

Andreas Ruch von der Polizeiinspektion Germering zu Verkehrskontrollen

Interview Von Ariane Lindenbach

Alkohol und Straßenverkehr, das ist keine gute Kombination. Die Mehrheit sieht das offenbar genauso, denn die Zahl von Trunkenheitsdelikten sinkt kontinuierlich. Umso erstaunlicher ist, dass die Polizei bei ihren angekündigten Verkehrskontrollen zur Wiesnzeit regelmäßig betrunkene Verkehrsteilnehmer erwischt. Über dieses Phänomen sprach die SZ mit Andreas Ruch, dem stellvertretenden Leiter der Polizeiinspektion in Germering.

SZ: Herr Ruch, jedes Jahr zur Wiesn verstärkt die Polizei ihre Verkehrskontrollen. Obwohl sie das vorher ankündigt, erwischt sie immer wieder alkoholisierte Fahrer. Wie erklären Sie sich das?

Andreas Ruch: Wir haben festgestellt, dass die Leute zwar mit dem Auto nicht mehr nach München fahren, sondern dies mit öffentlichen Verkehrsmitteln tun, aber eben zu den S-Bahn-Stationen oder zu den Bushaltestellen mit ihrem Auto fahren. Deshalb ermitteln wir nun gegen zwölf Autofahrer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Alle haben sofort zugegeben, vorher auf dem Oktoberfest gewesen zu sein. Und es stellte sich heraus, dass praktisch alle nur die letzten Meter von einem S-Bahnhof bis zu ihrem Zuhause mit dem Auto gefahren sind. Aber auch kurze Fahrten werden als Trunkenheit im Verkehr bestraft.

Was würden Sie Autofahrern raten, die nicht direkt an einem S-Bahnhof wohnen und die Wiesn besuchen wollen?

Dann muss man zum Beispiel organisieren, dass man abgeholt wird. Oder, wenn es nicht ganz so weit ist, dann kann man ja auch zu Fuß gehen. Oder man muss sich eben ein Taxi leisten.

Ein Fahrrad ist keine Alternative?

Zumindest nicht uneingeschränkt. Auch auf dem Fahrrad nimmt man am Verkehr teil, und es gibt es eine Promillegrenze. Die absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer beginnt bei 1,6 Promille.

Was passiert denn, wenn man betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird?

Das kommt ganz darauf an. Wir hatten jetzt zum Beispiel bei unseren Verkehrskontrollen einen Radfahrer, der hatte fast zwei Promille. Auch er kam vom Oktoberfest, war mit der S-Bahn gefahren und wollte in Germering nur die letzten Meter nach Hause radeln. Dann ist er ohne äußere Einflüsse aufgrund alkoholbedingter Ausfallerscheinungen im Kreisverkehr gestürzt. Auch als Radfahrer muss man daran denken, falls es zu einem Unfall zwecks alkoholbedingter Ausfallerscheinungen kommt, dass auch ein Wert unter 1,6 Promille Folgen haben kann. Gegen betrunkene Fahrradfahrer wird genauso wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Zudem hängt die Strafe davon ab, ob der Betreffende einen Führerschein hat. Wenn ja, würde der zwar nicht sofort beschlagnahmt, aber eine entsprechende Mitteilung an die Führerscheinstelle würde ergehen mit der Bitte zu prüfen, ob der Inhaber weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

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