Puchheim vor Gericht:Kulturamtschef klagt auf Festanstellung

Michael Kaller wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die Befristung seines Vertrages durch die Stadt Puchheim. Ein Gütetermin ist geplatzt.

Peter Bierl

Der Puchheimer Kulturamtsleiter Michael Kaller will seinen Arbeitsplatz mit juristischen Mitteln verteidigen. Derzeit läuft ein Verfahren zwischen ihm und der Stadt vor dem Arbeitsgericht. Ein Gütetermin am Mittwoch in München brachte keine Einigung. Nach Ansicht von Kallers Anwalt Volker Kittler ist die Befristung des Arbeitsvertrages seines Mandanten rechtlich unzulässig und damit rechtsunwirksam. Bürgermeister Herbert Kränzlein (SPD) ließ dagegen durch den Geschäftsleitenden Beamten Jens Tönjes mitteilen: "Wäre die Rechtslage eindeutig, so hätte es dazu einen richterlichen Hinweis gegeben."

Kaller löste im Frühjahr 2000 seine Vorgängerin Ruth Dieckmann im Kulturamt ab. Sein Vertrag war als Mutterschaftsvertretung bis zum 31. März 2001 befristet. Anschließend bekam Kaller einen weiteren Vertrag, aber ohne Begründung für die erneute Befristung. Dieser wurde noch zweimal, ebenso befristet, verlängert. Im Frühjahr 2012 ließ der Bürgermeister die Stelle neu ausschreiben, der Vertrag Kallers läuft zum Jahreswechsel aus.

Mein Mandat liebt seine Arbeit und wird darum kämpfen", sagte sein Anwalt. Stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Befristung rechtlich unwirksam ist, wäre Kallers Arbeitsvertrag automatisch unbefristet. Der Anwalt sagte, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz zwar durchaus Befristungen vorsehe, für sogenannte Kettenbefristungen wie im Falle Kallers aber qualifizierte sachliche Gründe gefordert werden, die nicht vorgelegt worden seien.

Im übrigen habe niemand inhaltliche Vorwürfe wegen Kallers Arbeit erhoben. Im Gegenteil, diese wird von Publikum, Vereinen und den vier Bürgermeisterkandidaten in Puchheim gelobt. Über 870 Bürger setzten sich Ende April per Unterschrift für einen Verbleib Kallers im Amt ein.

Nach Einschätzung Kränzleins wird es darauf ankommen, ob das Gericht die Tätigkeit Kallers, der das Kulturzentrum Puc leitet, als überwiegend verwaltend oder gestaltend ansieht. Der Bürgermeister und die Mehrheit des Stadtrates halten Kallers Arbeit überwiegend für künstlerisch-gestaltend, damit wäre aus ihrer Sicht eine unbegründete Befristung gerechtfertigt.

Der Anwalt Kallers zitierte beim Gütetermin eine Stellungnahme des bayerischen Kommunalen Arbeitgeberverbandes. Demnach soll der Verband die Kommune bereits 2004 darauf hingewiesen haben, dass die beabsichtigte erneute Befristung im Falle eines Rechtsstreites wohl nicht durchsetzbar wäre. Im folgenden Jahr verlängerte die Kommune den Vertrag mit Kaller dennoch erneut befristet.

Tönjes erklärte im Namen des Bürgermeisters, es habe sich um eine "kurze telefonische Erörterung der Rechtslage zwischen einer Beschäftigten und einem Verbandsreferenten" gehandelt, um eine "erste, unverbindliche Einschätzung allein auf Grundlage des Geschilderten und ohne genaue Kenntnis der Umstände des Einzelfalles". Der Bürgermeister habe die Räte auf diese Einschätzung hingewiesen, sie sich aber nach näherer Prüfung ebenso wenig zu eigen gemacht wie der damalige Gemeinderat.

Das Arbeitsgericht hat der Stadt Puchheim laut Kittler aufgegeben, bis 24. August Gründe für die Befristung von Kallers Arbeitsvertrag anzugeben. Als Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht ist der 17. Oktober anberaumt. Kränzlein ist dann nicht mehr im Amt.

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